Das außergerichtliche Mahnverfahren soll den Schuldner veranlassen, seine Leistungen zu erfüllen, ohne daß der Gläubiger die Hilfe eines Gerichts benötigt. Außergerichtlich kann mündlich als auch schriftlich gemahnt werden.
Im außergerichtlichen Mahnverfahren erinnert der Gläubiger den Schuldner zunächst daran, seine Leistung zu erfüllen. Danach wird ein Mahnbrief mit Fälligkeitshinweis und Zahlungsaufforderung an den Schuldner versendet. Darauf wird angekündigt, die Schuld durch Nachnahme einzuziehen oder ein Inkassoinstitut mit der Einziehung der Forderung zu beauftragen. Dann wird die letzte Mahnung mit Androhung gerichtlicher Maßnahmen zugesendet.
|