Die Bezeichnung "Vertrag von Maastricht" (eigentlich Vertrag über die Europäische Union, kurz EU-Vertrag) ist die populäre Beschreibung für jenen Vertrag, dem die zwölf Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (heute Europäische Union, EU) im Dezember 1991 in der niederländischen Stadt Maastricht zustimmten. Er wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnet. Der Vertrag von Maastricht bildet die Grundlage für eine gemeinsame europäische Außen- und Geldpolitik. So wurde etwa die gemeinsame europäische Währung Euro beschlossen und der Aufnahme Österreichs, Schwedens und Finnlands zugestimmt. Zusätzlich ist bis 1999 die Errichtung einer Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt vorgesehen. Insgesamt spiegelt sich im Vertrag von Maastricht die Absicht der Europäischen Union wider, die Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft der zwölf Staaten weiter auszubauen und gemeinsame Anstrengungen in der Sicherheits-, Sozial- und Umweltpolitik zu unternehmen. Bevor der Vertrag in Kraft treten konnte, mußte er zunächst in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Hinsichtlich des organisatorischen Rahmens der Europäischen Union bedeutet Maastricht eine starke Erweiterung gegenüber den Römischen Verträgen. Die Ratifizierung des Vertrags führte zu zahlreichen Diskussionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Insbesondere Dänemark und Großbritannien äußerten 1992 starke Bedenken, die nationale Kontrolle über ihre Geldpolitik aufzugeben. In Dänemark stimmte die Bevölkerung bei einem Referendum zunächst gegen den Maastrichter Vertrag, später dann dafür. Auch wurde eine mögliche Vormachtstellung des wiedervereinigten Deutschlands von einigen Staaten kritisch betrachtet. Daher verschob man die Verwirklichung der Währungsunion auf einen späteren Zeitpunkt. Auch wurde Großbritannien und Dänemark die Möglichkeit eingeräumt, an einigen Aspekten des Einigungsprozesses nicht teilnehmen zu müssen. Im März 1996 wurde mit einem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU in Turin die "Maastricht II"-Konferenz eröffnet, die bis Mitte 1997 die notwendige Ergänzung und Reform des Maastrichter Vertrages abgeschlossen haben soll.
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