Arten der Sicherstellung /
Vadium: dient als Sicherstellung für den Fall, daß der Bieter von seinem Angebot zurücktritt.
Kautian: dine als Sicherstellung für den Fall, daß ein Vertragspartner den Vertrag bricht.
Deckungsrücklaß: dient als Sicherstellung gegen Überzahlungen und als Sicherstellung für die
Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer (sofern diese nicht durch eine Kaution abgesichert ist)
Haftungsrücklaß: dient als Sicherstllung für den Fall, daß der Auftragnehmer die ihm aus der
Gewährleistung obliegenden Pflichten nicht erfüllt.
Mittel zur Sicherstellung
Als Sicherstellung können dienen: Bargeld, Bankgarantien, Rücklaßversicherungen, klauselfreie
Einlagebücher mit einem Sperrvermerk zugunsten des Vertragspartners, mündelsichere Wertpapiere
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