- GR sind multifunktional
Hauptfunktionen:
1. ...sie sind subjektive Rechte (Ansprüche) gegen die öff. Hand.
2. ...sie verkörpern eine objektive Wertordnung (objektiv rechtl. Funktion), die bei der gesamten Rechtsanwendung zu beachten ist. M.d.F. daß daraus die sog. Drittwirkung der GR abgeleitet wird u. allg. die Pflicht der öff. Hand die GR-Wahrnehmung der GR-Träger zu fördern, bzw. zu schützen.