Angesichts der enger werdenden Finanzressourcen im gesamten Sozialleistungsbereich, so auch in der Rentenversicherung, sieht die BfA die Notwendigkeit Ausgabenbegrenzungen der verschiedensten Art, u.a. im Bereich der Reha durchzusetzen.
Die dem Bundesarbeitsminister von der Rentenversicherung zugesagten Minderausgaben belaufen sich auf eine Höhe (1996) von insg. 500 Mio. DM (davon 200 Mio. BfA).
Zur Erfüllung dieser Maßnahmen sind von der BfA bisher folgende Maßnahmen beschlossen wurden, die seit Anfang 1996 umgesetzt werden:
. Nochmalige kritische Überprüfung der Bewilligungskriterien einschl. Des AHB - Katalogs; das gilt auch für sämtliche Indikationen also auch den onkologischen Bereich (Geschwulzkrankheiten).
. Steigerung des Anteils der 3 - Wochen - Rehamaßnahmen heute im Wachstumsförderungsgesetz verankert.
. Kontingentierung von Verlängerungen
. Begrenzung der Pflegesatzsteigerungen
. Keine Hinzunahme weiterer Betten
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