2.3.1 Begriff und Arten
Muster sind flächenmäßig (gezeichnete) Vorbilder, Modelle sind körperliche Vorbilder für die Form und Ausführung von Industrieerzeugnissen.
Beispiele:
Muster: Teppich-, Tapeten-, Vorhang-, Krawattenmuster.
Modelle: Damenkleidermodelle, Modelle für Spielwaren, für Haushaltsgeräte, für Uhren.
2.3.2 Hinterlegung und Registrierung
Das Muster (Modell) muß bei der zuständigen Kammer der gewerblichen Wirtschaft hinterlegt werden. Es erfolgt eine Eintragung in das Musterregister. Beim Patentamt ist ein Zentralmusterarchiv eingerichtet, bei dem ein zweites Stück hinterlegt wird.
Schutzfrist
Durch die Hinterlegung und Eintragung wird das Alleingebrauchsrecht durch 3 Jahre gesichert. Eine Verlängerung dieser Schutzfrist ist nicht möglich.
Muster und Modelle können wie Patente übertragen und verwertet werden.
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