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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Römische verträge


1. Finanz
2. Reform

Die "Römischen Verträge" sind die am 25. März 1957 in Rom unterzeichneten und am 1. Januar 1958 in Kraft getretenen Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der wichtigsten Teilorganisation der Europäischen Gemeinschaften. Gründungsmitglieder der EWG waren: Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. 1973 traten Dänemark, Großbritannien und Irland bei. Griechenland wurde 1981, Spanien und Portugal 1986, Finnland, Österreich und Schweden 1995 in die Gemeinschaft aufgenommen.
Bis heute gültige Ziele des Vertragswerkes sind: die Beseitigung von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedstaaten (Zollunion); eine gemeinsame Verkehrs- und Agrarpolitik; freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr sowie die Freizügigkeit von Arbeitnehmern.

 
 

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