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Das Arbeitsrecht ist unübersichtlich und in zahlreiche Gesetze aufgesplittert. Der Staat hat jeweils auf entstehende Probleme und Forderungen einzelner Berufsgruppen reagiert und sie durch die Gesetzgebung zu lösen versucht. Eine "Kodifikation" (d.h. die systematische Ordnung und Zusammenfassung eines Sachgebietes, wie sie z.B. für das Zivilrecht durch das ABGB erfolgt ist) fehlt noch.
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In der Frühzeit der industriellen Entwicklung (Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts) herrschte ein Überangebot an Arbeitskräften. Die wirtschaftliche Übermacht des Arbeitgebers führte zum Abschluß von Arbeitsverträgen, die für den Arbeitnehmer sehr ungünstig waren und ihnen kaum das Existenzminimum sicherten. Wegen der nachteiligen Folgen einer solchen Entwicklung für den Staat (soziale Unruhen, Beeinträchtigung der Wehrfähigkeit durch ...
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6.3.1) Überblick
Die wesentlichen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers werden bestimmt durch:
. Gesetz
. Kollektivvertrag
. Betriebsvereinbarung
. Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtliche Gesetze, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten meist einseitig zwingende Bestimmungen. Dies bedeutet, daß die Regelung nicht durch eine Norm der nächstniedrigen Stufe zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden kann. ...
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Lehrvertrag heißt der Ausbildungsvertrag, der zwischen dem Lehrling und dem Lehrherrn abgeschlossen wird. Zwar ist auch der Lehrling Arbeitnehmer, doch gelten aufgrund des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969 für den Lehrvertrag Besonderheiten, die ihn vom Arbeitsvertrag unterscheiden:
Arbeitsvertrag Lehrvertrag
Der Arbeitsvertrag ist formfrei Der Lehrvertrag ist schriftlich abzuschließen (Ordnungsvorschrift)
Der Arbeitsvert ...
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Da das Arbeitsentgelt die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz des Arbeit-nehmers ist, hat der Gesetzgeber vorgesorgt, daß dem Arbeitnehmer die Verfügung über das verdiente Entgelt auch tatsächlich gesichert ist. Solche Maßnahmen sind:
. Pfändungsschutz: Nach der Exekutionsordnung (in der Fassung der Novelle 1991) ist Barentgelt nur beschränkt pfändbar. Ein bestimmter Mindestbetrag (der auch davon abhängig ist, für wie viele Personen der Ar ...
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Begriff: Urlaub ist Freistellung von der Arbeitsleistung unter gleichzeitiger Fortzahlung des Entgelts.
Dauer des Urlaubs: Das Urlaubsgesetz sieht einen Urlaubsanspruch von 30 Werk-tagen (5 Wochen) jährlich vor. Dieser Anspruch erhöht sich nach einer Dienstzeit von 25 Jahren auf 36 Werktage. In den für den höheren Urlaubsanspruch maßgeblichen Zeitraum von 25 Jahren werden auch andere Zeiten (z.B. Schulzeiten nach Absolvierung der Pflichtschule ...
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Nach dem ABGB haftet der Schädiger für den Ersatz des Schadens, den er einem Dritten aus Verschulden zugefügt hat. Demgegenüber sind Arbeitnehmer und arbeit-nehmerähnliche Personen (z.B. Tankstellenpächter und dergleichen) unter gewissen Voraussetzungen günstiger gestellt. Nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (BGBl. Nr. 80/1965) gilt folgendes: Wird der Schaden von Arbeitnehmer "bei Erbringung der Arbeitsleistung" und in der Schuldform Fahrlä ...
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Beendigungstatbestände: Das Arbeitsverhältnis ist ein "Dauerschuldverhältnis". Es kann auf verschiedene Arten beendet werden:
1. Ablauf der vereinbarten Zeit (befristetes Arbeitsverhältnis)
2. Einvernehmliche (einverständliche) Auflösung
3. Kündigung (durch den Arbeitnehmer oder -geber)
4. Entlassung (diese kann begründet oder unbegründet, verschuldet oder unverschuldet sein)
5. Austritt (auch dieser kann begründet oder unbegründet, versch ...
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Vom Grundsatz, daß die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundlos erfolgen kann (siehe oben), bestehen Ausnahmen zugunsten der Arbeitnehmer. Gesetzliche Bestimmungen sehen Beschränkungen der freien Kündbarkeit des Arbeits-verhältnisses durch den Arbeitgeber vor.
6.9.1) Allgemeiner Kündigungs- und Entlassungsschutz
Er heißt deshalb "allgemein", weil er nicht nur zugunsten einzelner Arbeitnehmer-gruppen, sondern für alle Arbeitnehmer gil ...
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Zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz gehören all jene Vorschriften, die dem Schutz von Leben und Gesundheit von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung dienen. Die Vorschriften richten sich in erster Linie an den Arbeit-geber und seine Bevollmächtigten. Er hat die Organisationsgewalt im Betrieb und Unternehmen und daher ist in erster Linie er für die Einhaltung der Schutz-vorschriften verantwortlich und bei Zuwiderhandeln stra ...
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Zweck: Verhinderung übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme des Arbeitnehmers zum Schutz seiner Gesundheit.
Der Schutz der Arbeitnehmer vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme ihrer Arbeitskraft wird im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen des Gesetzgebers erreicht:
. durch die Regelung der Normalarbeitszeit, verbunden mit Lohnzuschlägen für Arbeitszeiten, die über die Normalarbeitszeit hinausgehen (Überstunden)
. durch die Begrenzung der ...
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Behörden: Im Bundesgebiet bestehen 19 Arbeitsinspktorate und (beim Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales) die Zentralarbeitsinspektion.
Zweck: Die Arbeitsinspektionen sind Verwaltungsbehörden, die die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in den Betrieben zu überwachen haben. Sie können den Betrieben auch die Durchführung entsprechender Maßnahmen zum Schutze der Arbeitnehmer auftragen. Über- ...
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Für Arbeitnehmergruppen, die erfahrungsgemäß besonders schutzbedürftig sind (z.B. Frauen, Schwangere, Jugendliche, Invalide), hat der Gesetzgeber besondere Schutzvorschriften geschaffen.
7.3.1) Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz sieht für Schwangere und Mütter nach der Entbindung unter anderem folgendes vor:
. Meldepflicht: Die Schwangere hat dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu melden, der Arbeitgeber hat das Arbeitsinspktorat zu v ...
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Begriff: Unter Koalitionen versteht man die Zusammenschlüsse der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zum Zwecke der gemeinsamen Aushandlung bzw. Durchsetzung der Arbeits- und Entgeltbedingungen.
Entwicklung: Ursprünglich stand der Staat den Koalitionen (freiwilligen Zusammen-schlüssen) ablehnend gegenüber. Erst durch das Staatsgrundgesetz 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger und durch das Vereinsgesetz aus dem gleichen Jahr sowie durch ...
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Begriff: Unter Arbeitskampfrecht versteht man die von einer Partei des Arbeits-lebens (von einer Gewerkschaft, einem Arbeitgeberverband) ergriffenen kollektiven Maßnahmen zur Erreichung bestimmter Ziele.
Ziel der Koalitionen ist es, durch Zusammenschluß und gemeinsames Vorgehen bei der Aushandlung der Arbeitsbedingungen mit dem jeweiligen sozialen Gegenspieler (der Gewerkschaft oder dem Arbeitgeberverband) ein möglichst günstiges Ergebnis zu e ...
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Entwicklung: Kollektivverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-vereinigungen und als ihr Ergebnis Kollektivverträge haben sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelt. Aber erst nach dem 1. Weltkrieg wurde der Kollektivvertrag gesetzlich geregelt (durch das Einigungsamtsgesetz 1919). Auch andere generelle Normen zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen haben sich entwickelt. Durch das Arbeitsverfassungsgesetz (BGB ...
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Unter Sozialpartnerschaft (im weitesten Sinn) versteht man die für Österreich typische Form des Zusammenwirkens der Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich nach dem 2. Weltkrieg entwickelt hat.
Die Sozialpartner nehmen an der staatlichen Verwaltung teil, z.B. durch die Begut-achtung von Gesetzentwürfen, die Wahl von fachkundigen Laienrichtern in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie das in vielen Verwaltungsvor ...
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Begriff: Betreibsverfassungsrecht nennt man jene gesetzlichen Bestimmungen, die die Organisation der Arbeitnehmerschaft im Betrieb und Unternehmen regeln.
8.5.1) Organisation
Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (BGBl. Nr. 22/1974) sind Betriebsräte in allen Betrieben zu errichten, in denen dauernd mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zahl der Mitglieder des Betriebs-rates hängt von der Zahl ...
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1.1 Grundrechte
Grundrechte sind unantastbare, unverletzliche und unveräußerliche Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie sind in der Regel in den Verfassungen der Staaten als Elementarrechte festgehalten. Bestimmte Grundrechte wie z.B. die Menschenwürde, die Gleichheit und die Freiheit (Menschenrechte) sind aus naturrechtlicher Sicht überstaatlich und aus diesem Grund auch von allen Staaten anzuerkennen.
Zu den Grundrechten gehören:
. ...
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3.1 Magna Charta
Als Magna Charta (Große Urkunde der Freiheiten) bezeichnet man den Vertrag, den König Johann von England am 15. Juni 1215 mit den englischen Baronen schloß. Sie enthielt die erste detaillierte Definition der Beziehung zwischen König und Baronen. Sie garantierte Lehnsrechte und regelte das Rechtssystem. Die Charta schaffte außerdem zahlreiche Mißbräuche im Lehnsrechte ab, darunter die Erhebung von Abgaben durch die Krone ohne Zus ...
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