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Das Betäubungsmittelgesetz verbietet den Handel, Besitz, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Erwerb, Abgabe, Anbau, Herstellung, Zubereitung etc. von Substanzen, die in den Anlagen I bis III aufgeführt sind. Einige dieser Substanzen sind jedoch verkehrsfähig, d.h. sie können mit einer Genehmigung von Ärzten oder Apothekern verwendet werden. Ein großer Teil der Substanzen ist jedoch nicht verkehrsfähig. Dies sind die typischen illegalen Drogen wie Cannab ...
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Zu den natürlichen Drogen zählen in erster Linie Cannabis und Opium. Cannabis indica ist die lateinische Bezeichnung für indischen Hanf. Cannabisprodukte sind Haschisch und Marihuana, in seltenen Fällen auch Haschischöl. Haschisch ist das gepreßte Harz der Hanfpflanze, während Marihuana aus getrockneten Blüten besteht. Beide Rauschmittel lassen sich nur aus der weiblichen Hanfpflanze erzeugen. Der berauschende Wirkstoff ist das Delta-9-Tetrahydro ...
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Zu den halbsynthetischen Drogen zählt das aus Opium gewonnene Heroin. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts waren viele Patienten aufgrund von Morphiumbehandlung stark abhängig und man versuchte nun, den süchtig machenden Stoff aus dem Morphium zu entfernen. Das Endprodukt, Diacetylmorphin wurde von der Firma Bayer im Jahre 1898 unter dem Namen Heroin als Hustensaft für Kinder auf den Markt gebracht. Als man feststellte, daß Heroin einen Rausch verursa ...
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Zu den synthetischen Drogen zählt man vor allem die sogenannten Designerdrogen. Die Meistkonsumierte ist Ecstasy, wobei Ecstasy aus verschiedenen Stoffen bestehen kann. Normalerweise versteht man unter Ecstasy MDMA (3,4 Methyldioxy-n-methylamphetamin) Diese Substanz wurde 1903 von der Firma Merck als Appetitzügler entwickelt. Aufgrund der starken Nebenwirkungen kam es jedoch nie auf den Markt. Mitte der 80er Jahre wurde es in den USA von Jugendli ...
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Als Folge der Lübecker Verfassungsbeschwerde und der Beschwerde einiger anderer Gerichte, die sich Richter Neskovic - Strafrichter am Landgericht Lübeck und Beschwerdeführer - anschlossen, beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht 1994 mit dem Problem der Strafbarkeit von weichen Drogen, die nach Ansicht der Beschwerdeführer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, da die Gefahren, die von Cannabis ausgehen, weitaus geringer sind als die Gef ...
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Das Berufungsverfahren -713 Js 1687/90 StA Lübeck wurde 1992 ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung übergeben. Es ging bei diesem Fall um die Berufung der Angeklagten, die ihrem Ehemann, der wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Untersuchungshaft war, 1,12 Gramm Haschisch bei einem Besuch zusteckte. In erster Instanz wurde die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt. Das Landger ...
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Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, den Fall dem BVG zu übergeben, spielte das Gutachten über Cannabis der beiden Sachverständigen Dr. Barchewitz und Prof. Dr. Dominiak. Dr. Barchewitz ist Facharzt in der Psychiatrie an der Fachklinik für Suchtkrankheiten (Holstein Klinik in Lübeck), wo Suchtkranke aller Art behandelt werden. Prof. Dr. Dominiak ist Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie am Institut für Pharmakologie der Universität Lübe ...
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Neben der Beschwerde 2 BvL 43/92 (Landgericht Lübeck) gingen 1992 noch weitere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein, die sich Richter Neskovic anschlossen. Im Einzelnen waren dies 2 BvL 51/92 (Landgericht Hildesheim), 2 BvL 63/92 (Amtsgericht Stuttgart) , 2 BvL 64/92 (Amtsgericht Stuttgart), 2 BvL 70/92 (Landgericht Hildesheim), 2 BvL 80/92 (Landgericht Frankfurt am Main), 2 BvR 2031 (eine Privatperson aus Hamburg). Bei allen ...
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Bei dem sogenannten Haschischurteil des Bundesverfassungsgerichts ging es um die Verfassungsbeschwerde des Landgerichts Lübeck und anderer Gerichte, die sich der Auffassung von Richter Neskovic anschlossen, wobei geklärt werden sollte, ob ein Verbot von Cannabis verfassungswidrig sei. Als Gründe für die Beschwerde nannten alle Gerichte die Tatsache, das Alkohol erlaubt sei, während das ungefährlichere Cannabis verboten ist, wobei sie einen Versto ...
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Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Länder angewiesen hat, eine einheitliche geringe Menge für den Besitz von Cannabis festzulegen, waren die Ministerpräsidenten nicht in der Lage, diese Festlegung zu treffen. So wird in Thüringen grundsätzlich jeder Einzelfall geprüft und es besteht nicht die Absicht, den Verfolgungsdruck zu mindern, während in Schleswig-Holstein bis zu 30 g Cannabis grundsätzlich straffrei sind. In Baden-Württemberg exis ...
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Nach dem Urteil des BVG vom 9. März 1994 wurden die Länder und somit die Gerichte gezwungen, ihre Handhabung bei Drogendelikten zu ändern. Dies geschah sowohl in den Justizministerien, wie auch in der Aufklärung und der Rechtsprechung. Zwar haben immer noch nicht alle Länder eine Grenze für die vom BVG geforderte geringe Menge festgelegt, aber im allgemeinen läßt sich ein Trend hin zu einer milderen Rechtsprechung bei geringem Verschulden der Ang ...
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Vorreiter im Bezug auf Straffreiheit sind Hamburg und Schleswig-Holstein, wo Drogendelikte kaum verfolgt werden und öffentlicher Drogenkonsum oder illegale Coffee- Shops geduldet werden.
Nicht zuletzt erwägt die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Schleswig Holstein, Heide Moser, eine Abgabe von Cannabis über Apotheken. Im Bereich der Abhängigen wird hier nach der Devise \"Therapie statt Knast\" verfahren, wobei Zwangseinweisunge ...
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In Süddeutschland, vor allem in Bayern und Baden-Württemberg setzt man eher auf eine restriktive Repression von Drogen und versucht, Drogenkonsumenten zu völliger Abstinenz zu bewegen. Sofern möglich wird Konsum immer bestraft und Drogenabhängige von weiten Teilen der Bevölkerung als Außenseiter angesehen. Drogensucht wird prinzipiell als Straftat und nicht als Krankheit angesehen und soweit möglich auch bestraft. Nur in Großstädten mit überlaste ...
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Ein von Liberalisierungsgegnern häufig gebrauchtes Argument ist die Tatsache, daß Drogen bei einer Freigabe auch von Autofahrern konsumiert würden, die dann berauscht vermehrt Unfälle verursachen. Es sollte eigentlich keine Frage sein, daß Rauschmittelkonsum aller Art im Straßenverkehr geahndet werden muß und bestraft werden sollte, egal ob das Rauschmittel legal oder illegal ist. Auch wenn es bis vor einigen Jahren noch an Testmethoden mangelte, ...
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Während die steigende Zahl der Drogendelikte in Deutschland und das noch viel größere Drogenproblem in den USA auf ein Versagen der harten Drogenpolitik hindeutet, sind in den Niederlanden seit Jahren rückläufige Zahlen beim Drogenkonsum zu beobachten. Opiatabhängige können hier ohne bürokratische Hürden eine Substitutionstherapie mit Methadon erhalten, Cannabis ist in Coffee- Shops frei verkäuflich und der Besitz geringer Mengen harter Drogen wi ...
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Im Bereich Cannabis hat sich die holländische Duldungspolititk mittlerweile bewährt. Nach der Freigabe kam es zwar sofort zu einem rapiden Anstieg der Konsumenten, da viele Neugierige Cannabis probieren wollten, doch flaute die Zahl der regelmäßigen Konsumenten schnell wieder ab. Umfragen belegen, daß nahezu jeder zweite Bürger von Amsterdam im Alter zwischen 20 und 25 Erfahrungen mit Cannabis gemacht hat. Regelmäßig konsumieren jedoch nur ca. 17 ...
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Im Bereich der harten Drogen versucht man in Holland, die Abhängigen nicht mit allen Mitteln in eine Abstinenz zu führen, sondern setzt in erster Linie auf objektive Aufklärung bei Jugendlichen, ohne dabei die Drogen grundsätzlich zu verteufeln. Drogensucht ist sowohl offiziell als auch gesamtgesellschaftlich als Krankheit und nicht als Straftat anerkannt. Das Image von Junkies ist ein völlig anderes als in Deutschland. Seit der Liberalisierung v ...
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Ist ein holländisches Drogenmodell auch in Deutschland denkbar ? Vermutlich nicht !
Sollte es bei den Bundestagswahlen 1998 nicht zu einer großen, sondern zu einer rot-grünen Koalition kommen, so kann man davon ausgehen, daß das Betäubungsmittelgesetz liberalisiert wird. Die SPD setzt sich für die Abgabe von Heroin unter ärztlicher Aufsicht, Fixerstuben, sowie für die Straffreiheit von geringen Mengen Cannabis zum Eigenbedarf ein. Sie folgt dabe ...
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- Verdingungsordnung für Bauleistungen
- 6. Mai 1926 nach Beschluss des Reichstagsausschusses aus dem Bedürfnis heraus geschaffen worden, im Baurecht einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Bauherren und des Unternehmens zu erreichen
- VOB ist gemeinsame Grundlage zur Ausgestaltung dieser Bauverträgen
- insbesondere die Ausschreibungs- u. Angebotsverfahren sowie Bauausführungen, Bauabnahme, Mängelbeseitigung, die Abrechnung und d ...
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- ist unübersichtlich aufgebaut und auch für den Juristen manchmal nur schwer durchschaubar
- besteht aus 3 Teilen (A, B, C)
- Teil A: Allg. Bestimmung für die Vergabe von Bauleistungen
- Teil B: Allg. Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- Teil C: Allg. Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
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