Nach dem Urteil des BVG vom 9. März 1994 wurden die Länder und somit die Gerichte gezwungen, ihre Handhabung bei Drogendelikten zu ändern. Dies geschah sowohl in den Justizministerien, wie auch in der Aufklärung und der Rechtsprechung. Zwar haben immer noch nicht alle Länder eine Grenze für die vom BVG geforderte geringe Menge festgelegt, aber im allgemeinen läßt sich ein Trend hin zu einer milderen Rechtsprechung bei geringem Verschulden der Angeklagten feststellen. Straffreiheit hingegen ist nicht in allen Bundesländern gesichert. Vor allem im südlichen Teil Deutschlands hat sich jedoch wenig geändert und Drogenkonsumenten werden nach wie vor hart verfolgt.
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