In Süddeutschland, vor allem in Bayern und Baden-Württemberg setzt man eher auf eine restriktive Repression von Drogen und versucht, Drogenkonsumenten zu völliger Abstinenz zu bewegen. Sofern möglich wird Konsum immer bestraft und Drogenabhängige von weiten Teilen der Bevölkerung als Außenseiter angesehen. Drogensucht wird prinzipiell als Straftat und nicht als Krankheit angesehen und soweit möglich auch bestraft. Nur in Großstädten mit überlasteten Gerichten kommt es gelegentlich zu Freisprüchen oder Einstellungen von Verfahren. Nachdem das Verfassungsgericht beschlossen hatte, daß gelegentlicher Konsum von Cannabis straffrei sein müsse, entschied man sich in Bayern dafür, gelegentlichen Konsum mit 1-5 mal pro Jahr zu definieren und Straffreiheit nur dann zu ermöglichen, wenn der Täter im letzten Jahr nicht auffällig war. In Hamburg beispielsweise ist eine Wiederholungstat jedoch grundsätzlich kein Hindernis für eine Einstellung des Verfahrens.
Eine in Bayern und Baden-Württemberg ebenfalls häufig angewandte Praxis ist der Rückschluß von Cannabiskonsum auf die Fahrtüchtigkeit des Konsumenten. Selbst wenn der entlarvte Konsument noch nicht von einem Gericht rechtskräftig verurteilt ist und damit laut Gesetz unschuldig ist, werden die Daten des Betreffenden an das zuständige Landratsamt weitergeleitet, das in der Regel ein hohes Bußgeld (DM 1.000 - DM 5.000) verhängt und Urinproben und Therapiesitzungen veranlaßt. In einigen Fällen mußten die Fahrer auch schon ein medizinisch - psychologisches Gutachten abliefern. Auf diese Weise werden hier fast alle Drogenkonsumenten, die laut BVG- Urteil straffrei bleiben müßten, indirekt in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis bestraft.
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