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Am 1. Januar 1958 traten die Römischen Verträge, bestehend aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vetrag oder EURATOM), in Kraft. Sie wurden ein dreiviertel Jahr vorher in Rom von Italien, Deutschland, Frankreich und den Benelux-Ländern unterzeichnet. Vorausgegangen war im Jahre 1951 die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Koh ...
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Art. 3 EGV enthält eine Aufzählung von Prinzipien, die die Gemeinschaftsorgane in ihrem Handeln verpflichten. Sie dienen als Mittel zur Verwirklichung der Vertragsziele aus Art. 2 EGV (Errichtung eines Gemeinsamen Marktes, einer Wirtschafts- und Währungsunion,...), sind aber nicht abschließend.
Eines dieser Prinzipien ist in Art. 3 g EGV bestimmt: \"Die Tätigkeit der Gemeinschaft ... umfaßt ... ein System, daß den Wettbewerb innerhalb des Bin ...
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Grundlagen und politische Ideen
Wirtschaftssysteme auf der Grundlage des Wettbewerbs beruhen auf philosophischen und politischen Konzepten, die wir, obwohl der Begriff erst 1812 in Spanien auftaucht, als Liberalismus bezeichnen.
Die libertas war die Verfassung der römischen Republik. Sie galt für die Bürger Roms und meinte diejenigen, die frei vom Sklavenstand waren. Liber heißt nicht nur frei, sondern benötigt einen Bezugspunkt, bedeutet ...
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Aus ihren Erfahrungen mit den feudal-merkantilistischen Fesseln war die Konzeption der Klassiker, wie A. Smith und D. Ricardo, von der freien Konkurrenz entstanden. Für sie war der freie Wettbewerb ein unbeschränkter, mit der Freiheit als Ziel in sich. Wettbewerb ist hier ein Verfahren herrschaftsfreier, gesellschaftlicher Koordination, das eine optimale Synthese aus den Zielen Freiheit, Gleichheit und Wohlstand für alle garantiert. Die Aufgabe ...
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Hierbei handelt es sich um ein statisches Gleichgewichtsmodell, daß den Endzustand bei vollständiger Konkurrenz beschreibt. Seine Bedingungen wurden in mathematischen Modellen deduktiv abgeleitet und 1921 von F.H. Knight formuliert: Rationales Verhalten aller Martkteilnehmer, vollständige Markttransparenz, unendlich schnelle Reaktionsgeschwindigkeit aller Marktteilnehmer, vollständige Mobilität der Produktionsfaktoren, unendlich viele Marktteil ...
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Aus diesem Dilemma, der nie zu erreichenden vollständigen Konkurrenz, sollte die Theorie des funktionsfähigen Wettbewerbs helfen. John Maurice Clark suchte im Jahre 1940 mit seinem Aufsatz \"Toward A Concept of Workable Competition\" einen Ausweg. Er wollte die Unvollkommenheit der Märkte durch neu zu schaffende Unvollkommenheiten, sogn. \"Gegengifte\", ausgleichen. Diese \"Gegengifttheorie\" basiert auf der Erfahrung, daß die Beseitigung von U ...
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Dieses Konzept der Wettbewerbsfreiheit, welches aus der Kritik an der Harvard-School entstand, versteht Wettbewerb als Entdeckungsverfahren und knüpft an die freie Konkurrenz im klassischen Sinne an. Im Jahre 1961 brach J. Clark mit seiner Theorie des funktionsfähigen Wettbewerbs und suchte die Schumpertsche Theorie der Innovation in die allgemeine Wettbewerbstheorie zu integrieren. Da Unvollkommenheitsfaktoren für den technischen Fortschritt a ...
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Die Chicago-School entstand wie das Konzept der Wettbewerbsfreiheit in der Auseinandersetzung mit der Harvard-School. Es basiert auf der Leugnung empirisch nachweisbarer Zusammenhänge zwischen Marktstruktur, Marktverhalten und Marktergebnissen. Daher hat sich der Staat weitgehend aus dem Wettbewerb herauszuhalten. Legitimes Ziel der staatlichen Wettbewebspolitik ist einzig die Vermehrung der allgemeinen Wohlfahrt und die Steigerung der Effektiv ...
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Synonym für Wettbewerb läßt sich das Wort Konkurrenz verwenden. Konkurrenz bedeutet das Zusammentreffen zweier Tatbestände oder Möglichkeiten.
übertragen auf den Wirtschaftsprozeß ist darunter eine marktbezogene Rivalitätsbeziehung zwischen mehreren Wirtschaftssubjekten zu verstehen, der das erwerbsorientierte Streben von Anbietern und Nachfragern nach Geschäftsbeziehungen mit Dritten zugrunde liegt. Es handelt sich hiernach um einen Verfahre ...
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Die Aufgabe des Wettbewerbs ist die dezentrale Steuerung der Wirtschaft zur Optimierung der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt. Er erfüllt dabei mehrere Funktionen.
Durch die Inaussichtstellung eines erhöhten Gewinns bei optimaler Marktanpassung wird eine Anreizfunktion geschaffen. Der Wettbewerb verbessert die qualitative und quantitative Marktversorgung, führt durch Rationalisierungsdruck zu Ressourceneinsparung, der technische ...
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Das Kartellverbot aus Art. 85 I EGV verbietet alle Verträge und abgestimmten Verhaltensweisen von Unternehmen sowie Beschlüsse ihrer Vereinigungen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Es folgt ein Katalog mit Regelbeispielen dieser Verbote, der einige typische Einschränkungen oder Verfälschungen des Wettbewerbs umschreibt. Der Katalog stellt aber keine abschließende Aufzählung dar, wie aus dem einleitenden Wort \"insbe ...
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Weiter ist in Art. 86 EGV die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung verboten. Es folgt ein kurzer Katalog mit Regelbeispielen für mißbräuchliche Ausnutzungen, der aber keine abschließende Umschreibung der verbotenen Verhaltensweisen oder eine Definition enthält. Zur Auslegung des Mißbrauchsbegriffes wird auf eine inzwischen anerkannte Interpretationsmethode zurückgegriffen. Es sind Geist, Aufbau, und Wortlaut sowie System und ...
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Als letztes direkt wirkendes Verbot untersagt Art. 92 I EGV staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb \"verfälschen\". Der Begriff \"Beihilfe\" ist weit zu verstehen, um alle Wettbewerbsverfälschungen, und nicht nur Subventionen, durch die Mitgliedstaaten zu erfassen. Auf das Merkmal der Verfälschung wird im 2. Abschnitt näher eingegangen. Ansonsten überläßt es die vorsichtige Formulierung des Art. 92 I EGV der Rechtsprechung und der Entscheidun ...
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Gemeinsames Kriterium dieser Verbote ist die Eignung zur Handelsbeeinträchtigung zwischen den Mitgliedsstaaten. Diese Zwischenstaatlichkeitsklausel hat die Aufgabe den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts von demjenigen des innerstaatlichen Rechts abzugrenzen. Der Begriff des zwischenstaatlichen Handels umfaßt den gesamten Wirtschaftsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Darunter wird nicht nur der Warenverkehr, sondern auch der Dienstleistu ...
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Daß es sich beim Leitbild der Europäischen Union um ein Marktsystem mit Wettbewerb handelt, muß eigentlich nicht mehr festgestellt werden. Die konkretere Einordnung innerhalb der verschiedenen Wettbewerbsvorstellungen bleibt aber noch näher zu erläutern.
Die Zielvorstellung des Art. 3 g EGV, ein System des unverfälschten Wettbewerbs zu errichten, steht in engem Zusammenhang mit dem Gebot des Art. 2 EGV, eine harmonische Entwicklung des Wirtsc ...
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Als Produkthaftung bezeichnet man das Einstehenmüssen des Herstellers für Schäden, die aus dem Gebrauch eines in Verkehr gebrachten, fehlerhaften
Produktes entstehen. Das Produkt muss also einen Fehler aufweisen und in den Verkehr gebracht worden sein. Gehaftet wird nur für Mangelfolgeschä-
den, also nicht für Schäden am Produkt selbst. Produktschäden fallen aus-
schliesslich unter die Sachgewährleistung nach Art. 197ff - OR.
Die Produ ...
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Die Produktehaftung ist ein juristisches Produkt. Sie ist (als relativ neues Phänomen) ein Erzeugnis der modernen industriellen Massenherstellung oder vielmehr: eine Reaktion auf deren immensen Risiken, die sich in vereinzelten Fällen auf spektakuläre Weise manifestiert haben - man denke an die Conterganaffäre.
In der Schweiz ist die Produktehaftung schon lange ein Thema in der Rechts-
literatur .... und der Rechtssprechung.
Bereits 1923 ...
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Folgende Haftungsvoraussetzungen müssen nach Art. 1 Abs.1 PrHG erfüllt sein, damit der Hersteller auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann:
. Es muss Schaden nach Art.1 Abs.1 PrHG vorliegen.
. Das \'schadensstifende Ding\' muss ein Produkt im Sinne von Art. 3 PrHG
sein.
Bei Schäden durch Dienstleistungen oder Tätlichkeiten greift das PrHG
nicht ein.
. Das Produkt muss fehlerhaft im Sinne von Art. 4 sein. Für Schäden durc ...
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1. Allgemein
Die durch das PrHG statuierte Haftpflicht erfasst nur Schäden infolge Beeinträchtigung absoluter Rechtsgüter. Geschützt werden einerseits die persönliche Integrität und anderseits das Eigentum bzw. der Besitz an Sachen.
Im Gegensatz zu vertraglichen Haftungen wird der Hersteller aufgrund des PrHG nicht nur gegenüber seinen Vertragspartnern oder den Benutzern seines Produktes, sondern gegenüber allen Personen, d.h. auch gegen ...
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Die wohl wichtigste gesetzliche Grundlage bei der Behandlung der Thematik "internationale Schiffahrt in nationalen Gewässern" ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Hierbei handelt es sich, wie sollte es auch anders sein, um eine internationale Vorschrift. Der Begriff der "Vorschrift" oder "gesetzlichen Grundlage" ist daher hier eigentlich nicht ganz korrekt. Denn es bleibt nun mal ein internationales Übereinkommen, und wird nich ...
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