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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Erklärung

Festhaltung der menschenrechte


1. Finanz
2. Reform

3.1 Magna Charta Als Magna Charta (Große Urkunde der Freiheiten) bezeichnet man den Vertrag, den König Johann von England am 15. Juni 1215 mit den englischen Baronen schloß. Sie enthielt die erste detaillierte Definition der Beziehung zwischen König und Baronen. Sie garantierte Lehnsrechte und regelte das Rechtssystem. Die Charta schaffte außerdem zahlreiche Mißbräuche im Lehnsrechte ab, darunter die Erhebung von Abgaben durch die Krone ohne Zustimmung der Kronvasallen. Außerdem wurde ein Standard für Gewichte und Maße festgelegt. Die Gerichtsverfahren wurden nach strengen Vorschriften vereinfacht und die Strafen für Verbrechen vereinheitlicht. Man durfte nicht ohne glaubwürdige Zeugen nur auf Grund von Gerüchten oder eines bloßen Verdachtes verurteilt werden.

3.2 Petition of Rights
Die Bittschrift um die Herstellung des Rechtes ist eine Bittschrift des englischen Parlaments an König Karl I. vom Mai 1628. In ihr forderte man den König auf keine Steuern ohne die Einwilligung des Parlaments zu erheben, keine Soldaten und Seeleute mehr in Häusern von Privatleuten zwangsweise einzuquartieren, in Friedenszeiten kein Kriegsrecht mehr zu verhängen, keinen Bürger ohne Angabe des Grundes verhaften zu lassen und ordentliche Gerichtsverfahren zu garantieren.

3.3 Habeascorpusakte
Die Habeascorpusakte (lat. "Du mögest den Körper haben") ist ein Schutzprinzip gegen willkürliche Verhaftung und für ein rasches Verhör des Angeklagten. Dieser Grundsatz wird als Kennzeichen rechtsstaatlicher Ordnung angesehen.
Ihren Ursprung hat die Habeascorpusakte in der englischen Verhaftungsanweisung an den Sheriff. Bereits die Magna Charta (1215), die Petition of Rights (1628) und die Habeascorpusakte sichern die persönliche Freiheit von Beschuldigten und beschränken die Macht des Staates. Das Gericht muss innerhalb von drei Tagen über die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung entscheiden. Bei Nichteinhaltung drohen schwere Strafen. Dieses Gesetz wurde zu einer wirksamen Waffe zum Schutz gegen Tyrannei.
3.4 Bill of Rights
Die Bill of Rights ist ein, in den ersten zehn Zusatzartikel der Verfassung der USA niedergelegter Grundrechtskatalog, in dem die Rechte des Einzelnen gegen Eingriffe der Bundesregierung niedergelegt sind und die Beeinträchtigung bestehender Rechte verbietet. Diese Vorschriften gehen auf die Magna Charta, die Petition of Rights und die Decleration of Rights aus dem Jahr 1774 zurück.
3.5 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
Mit der am 26. August 1789 von der französischen Nationalversammlung beschlossenen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wurde ein Rahmenwerk für zukünftige Verfassungen geschaffen. Am 9. Juli 1789 hatte sich die französische Nationalversammlung zur Verfassunggebenden Nationalversammlung erklärt. Die Versammlung beschloß, der neuen Verfassung eine Allgemeine Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte voranzustellen, auf der die Verfassung aufbauen sollte.
3.6 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine im Dezember 1948 von der Vollversammlung den Vereinten Nationen angenommene Entschließung. Ziel der 30 Artikel umfassenden Erklärung ist es, für Menschenrechte und fundamentale bürgerliche Freiheiten einzutreten und sie zu fördern. Die Erklärung verkündet die persönlichen, zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Menschen, die nur durch die Anerkennung der Rechte und Freiheiten anderer und durch die Erfordernisse der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt eingeschränkt sind.
Zu den aufgezählten Rechten gehören:
. Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
. Recht auf Schutz vor willkürlicher Verhaftung

. Recht auf einen fairen Prozeß
. Recht auf Unschuldsvermutung vor dem Schuldspruch
. Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
. Recht auf Briefgeheimnis
. Recht auf Freiheit der Wahl von Aufenthalt und Wohnort
. Recht auf Asyl, Staatsbürgerschaft und Besitz
. Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit
. Recht auf Zusammenschluß, friedliche Versammlung, aktives und passives Wahlrecht
. Recht auf soziale Sicherheit, Arbeit, Ruhe und einen der Gesundheit und dem Wohlbefinden angemessenen Lebensstandard
. Recht auf Bildung
. Recht der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben der Gemeinschaft
3.7 Europäische Menschenrechtskonvention
Die Europäische Menschenrechtskonvention ist eine 1950 von den Mitgliedern des Europarates geschlossene Konvention, mit der sie sich verpflichteten, allen Personen, die ihrer Herrschaft unterstehen, bestimmte Grundrechte und Grundfreiheiten zu gewähren. Vor allem die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung enthaltenen Rechte werden geschützt, vor allem das Recht auf Leben, Freiheit, Koalitionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Schutz vor Folter, Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens. Um die Einhaltung der Konvention zu gewährleisten, wurden die Europäische Menschenrechtskommission und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingerichtet.
3.8 Europäische Menschenrechtskommission
Die Europäische Menschenrechtskommission kann von jedem Vertragsstaat wegen Verletzung der Europäischen Konventionen angerufen werden. Eine Einzelperson kann sich nur an die Kommission wenden, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft worden sind. Kommt keine Einigung zwischen Beschwerdeführer und betroffenem Staat zustande, wird die Angelegenheit dem Ministerausschuß vorgelegt. Der Ministerrat entscheidet über die Sache, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist der Gerichtshof angerufen wird.
3.9 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehört je Mitgliedsstaat ein Richter an. Die Mehrheit der Fälle, die vor den Gerichtshof gelangen, kommen vom Ministerausschuß, meist wenn ein komplizierter Sachverhalt vorliegt oder wenn es große Meinungsunterschiede unter den Mitgliedern des Ausschusses gibt. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verhindert die Vollstreckung eines innerstaatlichen Urteils.
3.10 Österreich
In Österreich kann die Entwicklung der Grundrechte seit 1848 verfolgt werden. Ein wesentlicher Teil ist im Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder verankert und noch heute wirksam.
Ergänzt werden diese durch:
. Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit (1988)
. Gesetz zum Schutz des Hausrechtes (1862)
. Staatsvertrag von Saint-Germain (1919)
. Staatsvertrag von Wien (1955)
. Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten samt Zusatzprotokollen (1958)
. Bundesverfassungsgesetz zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (1973)

. Datenschutzgesetz
Im übernationalen Bereich sind noch
. die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"
. die Schlussakte der Sicherheitskonferenzen von Helsinki (1975) und Wien (1989)
. die Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
. die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und
. die Europäische Sozialcharta von Bedeutung.

 
 

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