Folgende Konvergenzkriterien für die Einführung des Euros sind festgelegt:
. eine Inflationsrate, die maximal 1,5 Prozentpunkte über jener der drei preisstabilsten Länder liegt;
. ein langfristiger Zinssatz, der maximal 2 Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten Länder liegt;
. ein öffentliches Defizit, das nicht mehr als 3% des Brutto-Inlandsproduktes (BIP) ausmacht, es sei denn, daß entweder das Verhältnis erheblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwertes von 3% erreicht hat, oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwertes bleibt;
. eine öffentliche Verschuldung von nicht mehr als 60% des Brutto-Inlandsproduktes (BIP), es sei denn, daß das Verhältnis hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert;
. stabile Wechselkurse im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) seit mindestens zwei Jahren.
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