Kaufvertrag - Schriftlich, notariell begläubig -> Notar muss Vertrag vorlesen
Nach Abschluss des Vertrages muss das Eigentum übergehen. Einigung muss ausdrücklich erklärt werden, § 873 -- > Auflassung = Einigung beider Parteien -- > muss vor Notar gegeben werden -- > Eintragung ins Grundbuch
1.) Notarielle beurkundeten Kaufvertrag
2.) Auflassung = Erklärung der Parteien, dass Eigentum übergehen soll § 925
3.) Auflassungsvermerkung zu Gunsten des Käufers - > anschließend Zahlung des Kaufpreises an den Notar ( Treuhänder)
Zahlung des Kaufpreises nach Eintragung ins Grundbuch an den Verkäufer durch den Notar
|