Reichspräsident
höchster Repräsentant des Staates
direkte Volkswahl (auf 7 Jahre)
Oberbefehl über Streitkräfte (Art. 47)
ernennt und entlässt Kanzler und Minister (Art. 53)
Notverordnungen mit Gesetzcharakter (Art. 48)
- kann als alleinige Person Gesetze ändern
- im Falle eines Notstandes: "Diktatur auf Zeit"
kann Gesetze zum Volksentscheid bringen (wenn er oder Reichsrat nicht einverstanden) (Art. 73, 74)
kann Reichstag auflösen (1 mal mit selben Grund) (Art. 25)
vertritt Volk völkerrechtlich
Reichstag
Zentralorgan der Weimarer Verfassung
weniger Einfluss als Reichspräsident
Recht auf Gesetzgebung
Kontrolle der Exekutive
Vetorecht auf Notverordnungen
vertritt das Volk
Reichsrat
Einspruchsrecht auf Gesetze (nur Vetorecht) (Art. 74)
vertritt Länder
schwache Kompetenzen keine echte Vertretung der Länderinteressen
Kanzler / Minister
geschwächte Position
stehen zwischen 2 direkt gewählten Institutionen (Reichspräsident, Reichsrat)
keine Rechte, schwache Stellung (findet sich in praktischer Politik wieder)
bedarf Vertrauen von Reichstag und Reichspräsident (Abhängigkeitsverhältnis)
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