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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Analyse der weimarer verfassung


1. Finanz
2. Reform

Reichspräsident  höchster Repräsentant des Staates
 direkte Volkswahl (auf 7 Jahre)
 Oberbefehl über Streitkräfte (Art. 47)
 ernennt und entlässt Kanzler und Minister (Art. 53)
 Notverordnungen mit Gesetzcharakter (Art. 48)
- kann als alleinige Person Gesetze ändern
- im Falle eines Notstandes: "Diktatur auf Zeit"
 kann Gesetze zum Volksentscheid bringen (wenn er oder Reichsrat nicht einverstanden) (Art. 73, 74)
 kann Reichstag auflösen (1 mal mit selben Grund) (Art. 25)

 vertritt Volk völkerrechtlich


Reichstag

 Zentralorgan der Weimarer Verfassung
 weniger Einfluss als Reichspräsident

 Recht auf Gesetzgebung
 Kontrolle der Exekutive

 Vetorecht auf Notverordnungen
 vertritt das Volk

Reichsrat

 Einspruchsrecht auf Gesetze (nur Vetorecht) (Art. 74)

 vertritt Länder
 schwache Kompetenzen  keine echte Vertretung der Länderinteressen

Kanzler / Minister

 geschwächte Position
 stehen zwischen 2 direkt gewählten Institutionen (Reichspräsident, Reichsrat)
 keine Rechte, schwache Stellung (findet sich in praktischer Politik wieder)
 bedarf Vertrauen von Reichstag und Reichspräsident (Abhängigkeitsverhältnis)

 
 

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