1.1 Allgemein
Im Allgemeinen unterscheidet man 3 Arten der Zahlungsmöglichkeiten:
Barzahlung Halbbare Zahlung Unbare Zahlung
weder Zahler noch Empfänger benutzen ein Konto Entweder Zahler oder Empfänger benutzen ein Konto sowohl Zahler als auch Empfänger benutzen ein Konto
1.1.1 Barzahlung
Bei der Barzahlung unterscheidet man wiederum zwischen direkter und indirekter Barzahlung.
1.1.1.1 Direkte Barzahlung
. Barerlag: Der Schuldner zahlt an die Kassa des Gläubigers
(Initiative des Schuldners)
. Barinkasso: Der Gläubiger holt sich das Geld vom Schuldner
(Initiative des Gläubigers)
1.1.1.2 Indirekte Barzahlung
Die indirekte Barzahlung erfolgt durch Vermittlung der Post. Die Initiative kann vom Gläubiger (Nachnahme, Postauftrag - Bargeldeinzug) oder vom Schuldner (Wertbrief, Postanweisung - Barsendung) ausgehen.
1.1.2 Halbbare Zahlung
Eine halbbare Zahlung ist eine Form der indirekten Barzahlung, wobei die Initiative immer vom Schuldner ausgeht.
1.1.2.1 Bareinzahlung zu Lasten eines Kontos
Der Zahlungsempfänger erhält Bargeld, dem Zahlenden wird der Betrag von einem Konto abgebucht. Barauszahlungen erfolgen mittels Scheck, Auszahlungsschein oder Baranweisung.
1.1.2.2 Bareinzahlung auf ein Konto
Der Einzahler zahlt bar, der Zahlungsempfänger erhält den Betrag auf einem Konto gutgeschrieben. Bareinzahlungen können mittels Einzahlungsschein, Zahlschein oder Erlagschein erfolgen.
1.1.3 Unbare Zahlung
Bei der unbaren Zahlung wird der Betrag vom Konto der Schuldners abgebucht und auf dem Konto der Gläubigers gutgeschrieben.
Auch die unbare Zahlung ist eine Form der indirekten Barzahlung.
Geht die Initiative vom Schuldner aus, so verwendet man die Überweisung (Überweisungsauftrag, Zahlschein, Erlagschein) oder den Verrechnungsscheck.
Geht die Initiative vom Gläubiger aus, so verwendet man den Lastschriftverkahr.
1.2 Giroverkehr
Beim Giroverkehr werden die Bargeldzahlungen durch Buchungsvorgänge ersetzt. Im engeren Sinn versteht man unter Giroverkehr nur den bargeldlosen (unbaren) Zahlungsverkehr. In der Praxis und auch bei den Kreditinstituten wird jedoch als Giroverkehr sowohl der halbbare als auch der unbare Zahlungsverkehr verstanden.
1.2.1 Gironetz
Als Gironetz bezeichnet man die Gesamtheit der angeschlossenen Institute (räumliche Dimension) und die Gesamtheit der im Gironetz geführten Konten (organisatorische Dimension).
Die Verrechnung kann durch zentralisiete Umbuchung erfolgen, dann werden alle Konten bei einer Stelle geführt. Dies ist bei der PSK der Fall, bzw. die Verrechnung erfolgt über Zentralinstitute (wie bie den Sparkassen und Kreditgenossenschaften).
Bei der dezentralisieren Verrechnung verrechnen die beteiligten Institute direkt miteinander (Banken).
1.2.1.1 Das Gironetz der Österreichischen Nationalbank
Im Rahmen des Zahlungsverkehrs erfüllt die Nationalbank die Aufgabe einer obersten Verrechnungsstelle für Kreditinstitute. Für den Zahlungsverkehr zwischen Nichtbanken hat die Österreichischen Nationalbank keine Bedeutung.
1.2.1.2 Der Scheckverkehr der Österreichischen Postsparkasse
Die PSK bezeichnet den Zahlungsverkehr und Überweisungsverkehr in ihrem Gironetz als Scheckverkehr. Die beteiligten Konten werden Scheckkonten genannt.
1.2.1.3 Der Giroverkehr der Sparkassen
Der Giroverkehr der Sparkassen ist der bargeldlose Zahlungsverkehr mit Hilfe des Gironetzes der österreichischen Sparkassen.
1.2.1.4 Der Giroverkehr der Volksbanken und Raiffeisenkassen
Volksbanken und Raiffeisenkassen sind Kreditgenossenschaften. Der gewöhnliche Giroverkehr und der Eilverkehr werden ähnlich wie bei den Sparkassen abgewickelt.
1.2.1.5 Der Kontokorrentverkehr der Banken
Die Banken bezeichnen den Giroverkehr in ihrem Bereich als Kontokorrentverkehr. Die Banken haben kein gemeinsames Zentralinstitut. Sie verrechnen direkt oder über ihre Konten der Österreichischen Nationalbank.
1.2.2 Vorteile des Giroverkehrs
1.2.2.1 Vorteil der bargeldlosen Zahlung für den Kunden
. Sicher: Die Nachteile, die bei Verwendung von Bargeld auftreten können (Diebstahl, Verlust,...), werden ausgeschaltet.
. Rationell: Der Schuldner kann bequem, "Vom Schreibtisch aus" bezehlen und erhält sofort beweiskräftige Belege.
. Rasch: Unbare Zahlungen erreichen durch zeitsparende Verrechnungsmethoden rasch das Ziel. (telefonisch, telegrafisch,...)
. Kostensparend: Der Einleger kann über sein Guthaben kurzfristig mittels Scheck oder Überweisung verfügen. Er erhält sein Guthaben verzinst. (Barverkehr benötigt Personal -> Geld)
1.2.2.2 Vorteil der bargeldlosen Zahlung für das Kreditinstitut
. Zinsgewinn: Gutschriften werden ab dem Tag der Einlage verzinst. Beim Lastschriften endet die Verzinsung am Tag der Lastschrift.
. Mittel für Kreditgewährung:
Werden die Guthaben nicht voll beansprucht, können die Kreditinstitute einen Teil des Geldes zinsbringend als Kredit weitergeben.
. Prüfung der Kreditfähigkeit:
Die Kontoumsätze geben dem Kreditinstitut die Möglichkeit, die Geschäftsfähigkeit des Kunden einzuschätzen.
. Anbahnung weiterer Geschäfte:
Der bargeldlose Zahlungsverkehr schafft zwischen den Kreditinstitut und dem Kunden eine enge Verbindung. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit weitere Geschäfte anzubahnen. (Kreditgewährung, Anschaffung von Fremdwährung,...)
1.2.3 Girokonto
Um am Giroverkehr teilnehmen zu können, muß man über ein Konto bei einem Kreditinstitut verfügungsberechtigt sein.
1.2.3.1 Kontoeröffnung
Bei der Eröffnung eines Kontos bestätigt der Kontoinhaber mit seiner Unterschrift, daß er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und diese auch akzeptiert.
Verfügungsberechtigt über dieses Konto, ist nur der Inhaber (Es können auch mehrere Presonen Inhaber eines Kontos sein) oder jemand, der vom Inhaber bevollmächtigt wird.
Sind mehrere Personen verfügungsberechtigt, muß genau festgelegt werden, wer mit wem zeichnungsberechtigt ist:
einzeln, d.h. jeder Verfügungsberechtigter darf allein verfügen
kollektiv, d.h. zwei oder mehrere Verfügungsberechtigte müssen gemeinsam zeichnen
1.2.3.2 Zahlungsvorgänge
Auf dem Konto sind nun bare und unbare Ein- und Ausgänge möglich.
1.2.3.3 Kontoauszüge
Von jeder Bewegung auf seinem Konto wird der Kontoinhaber durch einen Kontoauszug unterrichtet.
Diese Auszüge enthalten den alten Saldo (Kontostand), die Umsätze, die "Wertstellung" der Umsätze.
1.2.4 Sonderformen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
1.2.4.1 Dauerauftrag
Überweisungen, die in gleichbleibenden Zeitabständen, am gleichen Monatstag, in der gleichen Höhe, an den gleichen Empfänger gehen soll, können durch einen einmaligen Dauerauftrag bewirkt werden.
Daueraufträge können unbefristet (bis auf Widerruf) oder befristet (bis Mai 1998) erteilt werden.
1.2.4.2 Lastschriftverkehr
Zahlungsempfänger können die Berechtigung erhalten, Beträge vom Konto der Zahlungspflichtigen am Fälligkeitstag abbuchen zu lassen.
Voraussetzung dafür sind:
1.3 Scheck
Ein Scheck ist eine Ausweisung an ein Kreditinstitut, einen bestimmten Betrag an den Überbringer der Anweisung auszuzahlen.
Die Verwendung des Schecks ist durch das Scheckgesetz (aus 1955) genau geregelt.
1.3.1 Verwendungsmöglichkeiten
Ist jemand auf einem Girokonto zeichnungsberechtigt, so kann er mit Hiife des Schecks
. Zahlungen halbbar (bei Verrechnungsschecks unbar) leisten. Allerdings muß der Empfänger dieser Zahlungsform zustimmen.
. Beträge selbst bar beim Kreditinstitut abheben oder durch beliebige andere Personen abheben lassen.
Der Empfanger des Schecks hat verschiedene Möglichkeiten, den Scheck zu verwerten:
. Er kann sich den Betrag bar vom Bezogenen auszahlen lassen.
. Er kann den Scheck seinem Kreditinstitut übergeben oder mit der Post zusenden und sich den Betrag auf seinem Konto gutschreiben lassen
1.3.2 Vor- und Nachteile des Schecks
Vorteile des Schecks:
. Jederzeitige Zahlungsbereitschaft ohne das Risiko, einen größeren Bargeldbetrag aufbewahren oder mit sich fuhren zu müssen.
. Auch größere Summen können ohne umfangreiche Manipulation gezahlt bzw. kassiert werden
1.3.3 Nachteile (Gefahren) des Schecks:
. Annahme ungedeckter Schecks (Schecks über Betrage, die höher sind als jene, über die der Aussteller verfügen kann).
. Annahme gefälschter Schecks (vor allem wenn Scheckformulare in Verlust geraten, besteht Falschungsgefahr).
1.3.4 Die gesetzlichen Bestandteile des Schecks
Form und Handhabung von Schecks sind im Scheckgesetz geregelt. Danach muß jeder Scheck die folgenden gesetzlichen Bestandteile aufweisen:
. Die Bezeichnung \"Scheck\" im Text der Urkunde, und zwar in jener Sprache, in welcher der
. Scheck ausgestellt ist.
. Die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen.
. Den Namen dessen, der zahlen soll (\"Bezogener\"; dies muß ein Kreditinstitut sein).
. Die Angabe des Zahlungsortes.
. Die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung.
. Die Unterschrift des Ausstellers.
Grundsätzlich liegt kein Scheck vor, wenn eines dieser sechs gesetziichen Erfordernisse fehlt. Das Gesetz trifft jedoch folgende Sonderregelungen:
Fehlt der Zahlungsort, so gilt der beim Namen des Bezogenen angegebene Ort als Zahlungsort.
Fehlt der Ausstellungsort, so gilt der beim Namen des Ausstellers angeführte Ort als Ausstellungsort.
1.4 Scheckkarte
Scheckkarten sind dazu da, um
. Scheckzahlungen zwischen Personen zu erleichtern, die nicht im ständigen Geschäftskontakt stehen bzw. sich überhaupt nicht kennen (Warenhaus, Tankstelle,...).
. Einlösung eines Schecks bei einem anderen Kreditinstitut als dem bezogenen Kreditinstitut
zu ermöglichen.
Beachten Sie:
. Die Einlosungsgarantie gilt pro Scheck. Um großere Beträge zu bezahlen oder abzuheben,können daher mehrere Schecks ausgestellt werden.
. Scheckkarten werden über Antrag des Kontoinhabers für jeden über das Konto einzeln Verfugungsberechtigten ausgestellt (d. h., gibt es mehrere Verfugungsberechtigte, so kann fur jeden die Aussteilung einer eigenen Scheckkarte beantragt werden).
. Pro Scheckkarte wird eine Gebühr eingehoben.
1.4.1.1 Vorteile für den Scheckkartenbesitzer
. Bei Einkäufen und auf Reisen brauchen keine größeren Bargeldbeträge mitgenommen zu werden.
. Bei Auslandsreisen können Schecks bei Kreditinstituten zum jeweiligen Tageskurs in die Landeswährung umgewechselt werden. Allerdings verlangen Banken im Ausland meist auch die Vorlage des Reisepasses.
1.4.1.2 Gefahren für den Scheckkartenbesitzer
Verliert er Scheck und Scheckkarte, so ist es für einen unrediichen Finder verhältnismäßig leicht, die auf der Scheckkarte befindliche Unterschrift zu fälschen und Beträge abzuheben.
Man sollte daher:
. Scheck und Scheckkarte stets getrennt aufbewahren,
. nie mehr Schecks als voraussichtlich notwendig mitnehmen.
Um die Mißbrauchsgefahr von Scheckkarten einzuschränken, ist die Gültigkeitsdauer der Scheckkarte jeweils auf zwei Kalenderjahre beschränkt.
1.4.1.3 Vorteile für den Schecknehmer
Für ihn ist ein solcher Scheck so gut wie Bargeld.
1.4.1.4 Scheckkarte und Bankomat
Gegen eine zusatzliche Gebühr kann die Scheckkarte auch als \"Bankomarkarte\" verwendet werden.
1.4.2 Die Vorlegung und das Inkasso des Schecks
1.4.2.1 Vorlegungsfrist
. Inlandschecks (Schecks, die im Inland ausgestellt und im Inland zahlbar sind, sind innerhalb von 8 Tagen dem bezogenen Kreditinstitut zur Barzahlung oder zur Verrechnung vorzulegen.
. Auslandschecks (Schecks, die in einem anderen Land ausgesteilt wurden, als sie zahlbar sind) haben eine verlängerte Frist.
1.4.2.2 Inkasso bzw. Einlosung
Der Scheck wird ohne weitere Formalitaten beim Schalter des bezogenen Kreditinstitutes eingelöst. Bei einem anderen als dem bezogenen Kreditinstitut kann der Scheck nur zum Inkasso eingereicht werden (Ausnahme:Scheckkarte).
1.4.2.3 Gutschrift des Schecks
Schecks können auch zum Inkasso und zur Gutschrift auf einem Girokonto eingereicht werden. Die Einreichung zur Gutschrift nimmt an Bedeutung zu, da auch im Einzelhandel immer haufiger mit Scheck gezahlt wird.
1.4.2.4 Prüfung des Schecks
Die Bank müßte bei jedem Scheck prüfen, ob
. der Scheck alle notwendigen Bestandteile aufweist,
. die Unterschrift des Ausstellers mit der Unterschrift auf der Unterschriftenkarte ubereinstimmt
. der Scheck gedeckt
. der Scheck widerrufen ist.
1.4.2.5 Quittung
Wurde der Scheck bei der Prüfung als einwandfrei erkannt, so wird der Betrag ausgezahlt (bzw. gutgeschrieben). Der Empfänger des Geldbetrages muß den Empfang quittieren. Dies erfoigt durch Unterschrift auf der Rückseite des Schecks.
1.5 Datenschutz
Immer mehr verschiedene Bankgeschäfte lassen sich bequem vom Schreibtisch auf dem eigenen PC bzw. über das eigene Telefon abwickeln. Telebanking ist der neueste Trend im Zahlungsverkehr, da man durch ein paar wenige Knopfdrücke seine Geldgeschäfte bequem erledigen kann, ohne einen Schritt vor die Türe zu setzen.
Gerade bei elektronischen Geldtzranferen ist die Frage nach Sicherheit und Datenschutz besonders groß, was zur Folge hat, daß mehrere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Datenmißbrauch oder zum Schutz vor unbefugtem Zugriff dem "Kunden" zur Verfügung stehen.
1.5.1 Sicherheitsrisiken - Sicherheitsmaßnahmen
1.5.1.1 Unbefugter Zugriff - Zugriffsschutz
Um unbefugten Personen den Zugriff zu Systemen, Daten,... unmöglich zu machen wird der Zugriffsschutz eingesetzt.
Bei Rechnern, die von mehreren Personen benutzt werden, ist es notwendig gegenseitige Störungen zu verhindern. Diese Störungen können ihre Ursachen in einer Veränderdung oder Änderung von Daten anderer Benutzer haben;>die durch den fehlerhaften Gebrauch von Systemkommandos entstehen. Daher wird jedem Benutzer ein eigener Speicherbereich und eine Benutzerklasse zugeordnet. Jeder Bereich wird durch eine Benutzerkennung identifiziert und durch ein Paßwort geschützt.
Ein Paßwort allein bietet allerdings nur dann halbwegs wirksamen Schutz wenn es eine lange, sinnlose Zeichenkette ist und regelmäßig geändert wird.
1.5.1.2 Diebstahl u. Zerstörung v. Hardware - Absicherung v. Gebäuden u. Geräten
Um die Hardware vor Diebstahl oder Zerstörung zu sichern sollen spezielle (meist sehr kostenaufwendige) Sicherheitsmaßnahmen (alarmanlage, Brandschutzanlagen, gesicherte Türen und Fenster,...) eingesetzt werden, die es unmöglich machen, daß Hardware-Komponenten gestolen oder beschädigt werden können.
1.5.1.3 Kryptographie
Um besonders sensible Daten vor Mißbrauch zu schützen, werden diese verschlüsselt gespeichert. Diese spezielle Verschlüsselung von Daten nennt man Kryptographie. Jedem Zeihen wird ein anderes Zeichen zugeordnet, wodurch ein unlesbares Wirrwarr aus Zeichen endsteht. Um diese Daten wieder leserlich zu machen, müssen sie dekodiert werden (in ihre ursprünglich Form gebracht werden).
Die Codierung der Daten basiert auf speziellen Regelwerken ("Algorithmen"), was den Mißbrauch dieser Daten um einiges erschwert.
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