. Ausschließliche Bundesabgaben: Der Ertrag dieser Steuern fließt dem Bund zu. Solche Steuern sind z.B. Körperschaftssteuer und Vermögenssteuer
. Zwischen Bund und Gemeinden geteilte Abgaben: Diese Steuern werden zwischen dem Bund aund den Ländern (bzw. den Gemeinden) nach einem durch das Finanzausgleichsgesetz festgelegten Schlüssel (Prozentsatz) geteilt. Beispiele dafür sind die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die Erbschafts- und Schenkungssteuer
. Ausschließliche Landes- und Gemeindeabgaben: Der Ertrag diser Steuern fließt zur Gänze den Ländern bzw. den Gemeinden zu. Beispiel sind die Grundsteuer, Getränkesteuer, Lohnsummensteuer und die Vergnügungssteuer
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