Die letztwillige Verfügung heißt Testament, wenn sie die Einsetzung eines oder mehrerer Erben enthält.
. Eigenhändiges Privattestament
Der Erblasser schreibt und unterschreibt das Testament zur Gänze selbst.
. Fremdhändiges Privattestament
Das Testament wird mit Schreibmaschine oder von fremder Hand geschrieben. Es muß vom Erblasser eigenhändig unterschrieben werden. Drei Personen müssen als Zeugen unterschreiben.
. Öffentliches Testament
Wird vor Gericht oder von einem Notar aufgesetzt.
Testamentszeugen können sein: über 18jährige, die voll wahrnehmungsfähig sind, die Sprache des Erblassers verstehen und im Testament nicht bedacht noch mit Bedacht verwandt, verschwägert oder bei ihnen bedienstet sind.
Obwohl ein Privattestament voll gültig ist, erscheint es doch ratsam , bei Abfassung einen Notar oder das Gericht zu Rate zu ziehen.
Widerruf einer letztwilligen Verfügung ist jederzeit möglich: entweder in derselben Form oder durch Vernichtung des ursprünglichen Dokumentes (z.B. zerreißen)
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