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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gesetz zur erbschaft


1. Finanz
2. Reform

Das Gesetz bestimmt, wer Erbe sein soll, wenn durch Erbvertrag oder Testament nicht oder nur zum Teil über die Erbschaft verfügt wurde. Es erben Blutsverwandte, Ehegatten aus aufrechter Ehe und Wahlkinder nach folgender Ordnung:

. 1.Linie
Eheliche und uneheliche Nachkommen des Erblassers, also dessen Kinder, Enkel, Urenkel usw.


. 2.Linie
seine Eltern und deren Nachkommen, also (Voll- und Halb-)geschwister des Erblassers und deren Nachkommen (dessen Nichte, Neffen usw.)



. 3.Linie
seine Großeltern und deren Nachkommen, also blutsverwandte Onkel und Tanten des Erblassers und deren Nachkommen (z.B. dessen Cousinen)

. 4.Linie

seine Urgroßeltern


Dabei gilt:
. Jede nähere Linie schließt die fernere aus.
. Lebende schließen ihre eigenen Nachkommen aus.
. Gleichnahe Verwandte erben zu gleichen Teilen.
. Vorverstorbene, die zur Erbschaft berufen gewesen wären, werden durch ihre Nachkommen vertreten (Repräsentationsrecht).


Ehegatten aus aufrechter Ehe erben

 neben der 1.Linie 1/3 der Erbschaft
 neben Erben der 2.Linie und Großeltern 2/3
 sonst die ganze

Sind nach keinem der drei Titel (Vertrag, Testament, Gesetz) Erben vorhanden, fällt die Erbschaft an den Bund.



Einteilung der Sachen

bewegliche - unbewegliche Bewegliche Sachen können ohne Sachaden an einen anderen Ort gbracht werden (Bücher). Unbewegliche nicht (Gundstücke und mit diesen verbundenen Rechte)

vertretbare - unvertretbare Vertretbare Sachen können jederzeit durch Sachen gleicher Art ersetzt werden (Ziegel). Unvertretbare nicht (Kunststücke).

verbrauche - unbverbrauchbare Verbrauchbare Sachen sind zum Verbreauch bestimmt (Lebensmittel) Unverbrauchbare nicht (Möbel).

Hauptsachen - Nebensachen Nebensachen sind solche, die nicht Teil der Hauptsache, aber einer solchern als Zubehör zugeordnet sind (Autozubehör).

Rechtsgesachäfte über unbewegliche Sachen müssen im Grundbuch eingetragen werden. Ein Mietvertrag kann nur über eine unverbrauchbare Sache abgeschlossen werden, ein Darlehensvertrag nur über eine vertretbare Sache.






Arten des Eigentums


. Alleineigentum
Eine einzige Person ist Eigentümer einer Sache.

. Miteigentum
Mehrere Personen haben Eigentum zu bestimmten Bruchteilen (also nur nach ideelen Anteilen, nicht nach einzelnen realen Teilen).


. Gesamthandeigentum
Im Gegensatz zum Miteigentum darf beim Gesamthandeigentum keiner der Miteigentümer allein über seinen Anteil verfügen, sondern es müssen alle Miteigentümer gemeinschaftlich handeln.

 
 

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