Hanfanbau ist zwar inzwischen erlaubt, aber nur für landwirtschaftliche Betriebe ab einer gewissen Größe und nur für den Anbau zugelassener Nutzhanf-Sorten. Als Nutzhanf werden Cannabispflanzen bezeichnet, die aufgrund ihres geringen THC-Anteils nicht als Droge, sondern ausschließlich als Faserproduzent dienen können.
Der Umgang mit Hanfsamen war bis zum 1.2.1998 legal. Doch durch Änderungen des BtMG sind jetzt nur noch Samen, die \"nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt\" sind, von der Anlage I des BtMG ausgeschlossen. Die anderen stehen damit rechtlich mit Haschisch, aber auch mit Heroin auf einer Stufe. Wer einige Samen für einen Euro pro Stück oder zusammen mit z.B. Pflanzenbeleuchtungsanlagen kauft oder verkauft, macht sich daher strafbar.
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