"Unter Pflegebedürftigkeit wird das existentielle, auf Dauer Angewiesensein auf die persönliche Hilfe anderer bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. An- und Ausziehen, Körperpflege, Benutzung der Toilette, Essen und Trinken) verstanden. Pflegebedürftigkeit umschreibt einen Grad an Hilflosigkeit, der so hoch ist, daß der Betreffende ´nicht ohne Wartung und Pflege sein kann´...". Pflegebedürftigkeit kann also als ein körperlicher Zustand definiert werden, der es mit sich bringt, daß Pflegebedürftige sich nicht mehr überwiegend selbst versorgen können, sondern bei alltäglichen Dingen die persönliche Hilfe Dritter benötigen.
NAEGELE beschreibt eine "Schichtgebundenheit des Pflegerisikos": So ergeben regionale Studien übereinstimmend, daß Angehörigen unterer sozialer Schichten ein höheres Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko besitzen. Pflegehaushalte sind überwiegend durch eine ungünstige Einkommenssituation gekennzeichnet. Die Infratest-Institute befanden: "Sozio¬demographisch läßt sich für Männer zeigen, daß Personen mit geringerem Haushaltsnettoeinkommen, hierbei vor allem Kleinstverdiener, mit zunehmendem Alter gegenüber Besserverdienenden einen erheblich höheren Hilfebedarf aufweisen."
Allerdings läßt sich aus der Tatsache, daß das Pflegefallrisiko mit steigendem Einkommen und höherer beruflicher Qualifikation abnimmt, kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Arbeit und Pflegerisiko konstruieren.
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