Wie es der Name schon verrät ist es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die Gesellschaft mbH wird durch das GmbH-Gesetz aus 1906 geregelt. Im Jahre 1980 wurde dieses Gesetz "novelliert":
§1GmbHG:"Gesellschaften mit beschränkter Haftung können
nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem
gesetzlich zulässigen Zwecke errichtet werden. Für Ver-
sicherungen jedoch ist diese Gesellschaftsform verboten.
Die Gesellschaft mbH ist eine Gesellschaft mit eigener
Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Stamm-
einlagen am Stammkapital beteiligt sind, ohne persönlich
für die Verbindlichkeit der Gesellschaft zu haften".
Die GesmbH hat eigene Rechtspersönlichkeit, d.h sie ist eine juristische Person.
Die Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
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