In der Umgangssprache verwendet man Begriffe wie "Betrieb", "Unternehmung", "Firma", "Kaufmann",... häufig. Den wenigsten ist es jedoch bewußt, daß diese Begriffe in der betriebswirtschaftlichen und Handelsrechtlichen Fachsprache unterschiedliche Bedeutung haben.
Nicht jeder, der vom Kaufen und Verkaufen lebt, ist im rechtlichen Sinn Kaufmann. Nicht jedes Geschäft ist eine Firma.
Im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch wird zwischen Betrieb und Unternehmung unterschieden.
. Betrieb
ist die technisch-wirtschaftliche Seite der Betriebswirtschaft - die Stätte der Leistungserstellung.
. Unternehmen oder Unternehmung
ist die rechtlich finanzielle Seite der Leistungserstellung. Die Unternehmung ist jener Rahmen, den der Betrieb braucht, um nach außen handeln zu können.
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