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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die wÄhrungsunion


1. Finanz
2. Reform

Die Idee einer gemeinsamen Währung für Europa ist nicht neu. Die stabile Nachkriegsordnung im Währungsbereich, das internationale Festkurssystem von Bretton Woods, ist Anfang der 70er Jahre zusammengebrochen. Die Suche Europas nach Lösungen, das Wechselkurschaos zu beenden und eine stabile Währungszone einzurichten, führte 1979 zur Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS).
Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes zu Anfang der 90er Jahre, in dem der Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital durch (fast) keine Beschränkungen behindert ist, wurde ein weiterer Schritt zur europäischen Integration gesetzt. Die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten dieses Binnenmarktes konnten jedoch durch die Vielzahl der Währungen nicht voll ausgenutzt werden. Im Vertrag von Maastricht wurde daher 1993 der Weg zur gemeinsamen Währung fixiert und mit dem Stabilitäts- und Wachstumspaket im Juni 1997 deren Zukunft abgesichert. Die Errichtung der Währungsunion ist einer der wichtigsten Bausteine für ein starkes, vereintes Europa.
Der Vertrag von Maastricht sieht vor, daß mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) am 1. Jänner die geldpolitische Entscheidungsgewalt auf die unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) übergeht. Nach dem Prinzip "Ein Land - eine Stimme" wird ab 1999 der währungspolitische Kurs Europas gemeinsam bestimmt. Das heißt, daß die Oesterreichische Nationalbank im EZB-Rat gleichberechtigt mitstimmen wird.

 
 

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