Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Leistungen


1. Finanz
2. Reform

Für Betroffene der Arbeitslosigkeit gibt es nun folgende Leistungen:

1. Arbeits- und Berufsberatung

Hat eine Person ihre Arbeit verloren, so kann sie sich vom Arbeitsamt
über Arbeiten und Berufe ausführlich beraten lassen. Diese Beratungen sind
kostenlos.


2. Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Das Arbeitsamt gibt nach erfolgreicher Berufsberatung ausgeschriebene
Stellenangebote direkt an die arbeitssuchende Person weiter.
Nach Erhalt der Stellenangebote kann diese Person sich dann bei den jeweiligen Firmen bewerben.


3. Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld können nur Personen beantragen, die mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet haben, d.h. die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Arbeitslosengeld können somit nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben, arbeitslose Beamte zum Beispiel nicht.

Das Arbeitslosengeld wird jedoch nicht gleich, sondern erst zu einem späteren
Zeitpunkt gewährt. Erst wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst ist, kann
Arbeitslosengeld in Anspruch genommen werden. Man kann sich zwar schon früher als arbeitslos melden, bekommt jedoch erst später das Geld ausgezahlt.

- Wie meldet man sich arbeitslos ?

Um sich arbeitslos zu melden, muss man beim örtlichen bzw. am nächst-
gelegenen Arbeitsamt melden. Dort erhält man dann ein Antragsformular
und eine Liste der Nachweise und Unterlagen, welche man wieder ausgefüllt
beim Arbeitsamt abgeben muss. Alle Unterlagen werden innerhalb mehrerer
Wochen bearbeitet und man bekommt die Entscheidung des Arbeitsamtes dann
mitgeteilt. Arbeitslosendgeld wird dann im Falle der Zustimmung des Antrages
überwiesen.





- Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man ?

Das Arbeitslosengeld ist abhängig von folgenden Faktoren:

. Höhe des Einkommens vor Arbeitsverlust

. Zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse
. Familie, also ob die betreffende Person Kinder hat oder nicht


Durch diese Faktoren wird dann vom Arbeitsamt ein wöchentliches
Arbeitslosengeld berechnet.



Ist eine Person Bezieher des Arbeitslosengeldes, so gelten für sie einige Vorschriften,
wie z.B. die Meldepflicht. Diese besagt, dass man während der Zeit in der man
Arbeitslosengeld bezieht, beim Arbeitsamt oder einer anderen Dienststelle der
Bundesanstalt für Arbeit persönliche Visite leisten muss.

Eine weitere Vorschrift ist, dass die betroffene Person ihren Sozialversicherungsausweis
beim Arbeitsamt hinterlegen muss.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Die Europäische Kommission-
indicator Organisation und Aufbau von Scientology
indicator Empirische Erhebung
indicator Die historische Figur William von Baskerville ((1)Wilhelm von Ockham/(2) Roger Bacon)
indicator ROMS MACHTENTFALTUNG IM östl. MITTELMEERRAUM - DER ZERFALL d. DIADOCHENREICHE:
indicator Urheberrecht - AKM - Autoren, Komponisten und Musikverleger
indicator Der Unterschied Sozialversicherung und Privatversicherung:
indicator La citoyenneté
indicator Historische Betrachtung
indicator DAS WAHLSYSTEM


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution