Für Betroffene der Arbeitslosigkeit gibt es nun folgende Leistungen:
1. Arbeits- und Berufsberatung
Hat eine Person ihre Arbeit verloren, so kann sie sich vom Arbeitsamt
über Arbeiten und Berufe ausführlich beraten lassen. Diese Beratungen sind
kostenlos.
2. Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Das Arbeitsamt gibt nach erfolgreicher Berufsberatung ausgeschriebene
Stellenangebote direkt an die arbeitssuchende Person weiter.
Nach Erhalt der Stellenangebote kann diese Person sich dann bei den jeweiligen Firmen bewerben.
3. Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld können nur Personen beantragen, die mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet haben, d.h. die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Arbeitslosengeld können somit nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben, arbeitslose Beamte zum Beispiel nicht.
Das Arbeitslosengeld wird jedoch nicht gleich, sondern erst zu einem späteren
Zeitpunkt gewährt. Erst wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst ist, kann
Arbeitslosengeld in Anspruch genommen werden. Man kann sich zwar schon früher als arbeitslos melden, bekommt jedoch erst später das Geld ausgezahlt.
- Wie meldet man sich arbeitslos ?
Um sich arbeitslos zu melden, muss man beim örtlichen bzw. am nächst-
gelegenen Arbeitsamt melden. Dort erhält man dann ein Antragsformular
und eine Liste der Nachweise und Unterlagen, welche man wieder ausgefüllt
beim Arbeitsamt abgeben muss. Alle Unterlagen werden innerhalb mehrerer
Wochen bearbeitet und man bekommt die Entscheidung des Arbeitsamtes dann
mitgeteilt. Arbeitslosendgeld wird dann im Falle der Zustimmung des Antrages
überwiesen.
- Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man ?
Das Arbeitslosengeld ist abhängig von folgenden Faktoren:
. Höhe des Einkommens vor Arbeitsverlust
. Zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse
. Familie, also ob die betreffende Person Kinder hat oder nicht
Durch diese Faktoren wird dann vom Arbeitsamt ein wöchentliches
Arbeitslosengeld berechnet.
Ist eine Person Bezieher des Arbeitslosengeldes, so gelten für sie einige Vorschriften,
wie z.B. die Meldepflicht. Diese besagt, dass man während der Zeit in der man
Arbeitslosengeld bezieht, beim Arbeitsamt oder einer anderen Dienststelle der
Bundesanstalt für Arbeit persönliche Visite leisten muss.
Eine weitere Vorschrift ist, dass die betroffene Person ihren Sozialversicherungsausweis
beim Arbeitsamt hinterlegen muss.
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