Im zweiten Halbjahr 1992 wurden insgesamt 21486, nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählte Personen aus der deutschsprachigen Wohnbevölkerung im Alter von über 14 Jahren, befragt.
In einem ersten Erhebungsschritt wurden die Erwerbstätigen identifiziert, die in der Grauzone von selbständiger und abhängiger Tätigkeit angesiedelt waren (vergleiche Tabelle II). Dabei wurden diejenigen Personen der Grauzone zugeordnet, die hinsichtlich ihrer Haupterwerbstätigkeit oder Nebentätigkeit sowohl Merkmale einer selbständigen Erwerbstätigkeit, als auch Merkmale einer abhängigen Beschäftigung aufwiesen (vergleiche Tabelle III).
Tabelle II [IAB2]
Personen in der Grauzone von selbständiger und abhängiger Erwerbsarbeit Anteile in %
Anteil aller Personen, die der Grauzone zugerechnet werden, an der Wohnbevölkerung ab 14 Jahren ( = Grundgesamtheit ) 3,9
darunter:
Anteil der Erwerbstätigen, die hinsichtlich ihrer Haupterwerbstätigkeit der Grauzone zugerechnet werden an allen Erwerbstätigen aus der Grundgesamtheit
2,9
Anteil der Erwerbstätigen, die hinsichtlich einer Nebentätigkeit der Grauzone zugerechnet werden an allen Erwerbstätigen aus der Grundgesamtheit 1,8
Anteil von Nichterwerbstätigen einschließlich Arbeitsloser, die hinsichtlich einer Nebentätigkeit der Grauzone zugerechnet werden an allen Nichterwerbstätigen einschließlich Arbeitslosen aus der Grundgesamtheit
3,1
Grundgesamtheit: Deutschsprachige Wohnbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland im Alter ab 14 Jahre (Berechnet auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe: N = 21,486)
Tabelle III [IAB2]
Nach der Auswertung des BAG- Modells, sowie des Alternativmodells - aufgrund des hohen Anteils der nicht zuordnungsfähigen Fälle wurde das Verbandsmodell nicht weiter berücksichtigt - kommt man zu folgendem Ergebnis: Entsprechend den Befunden der Studie sind insgesamt 2,9 % aller Erwerbstätigen hinsichtlich ihrer Haupt-erwerbstätigkeit der Grauzone von selbständiger und abhängiger Erwerbstätigkeit zuzuordnen. Dabei werden nach dem BAG- Modell 0,6 % aller Erwerbstätigen als eindeutig abhängig Beschäftigte eingestuft, obgleich ihnen die Arbeitnehmereigenschaft in der Praxis nicht zugestanden wird (Scheinselbständige). Das Alternativmodell kommt demgegenüber auf einen Anteil von 1,3 %. (siehe hierzu Tabelle IV)
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