In den vergangenen 40 Jahren erfolgte eine autoorientierte Stadtplanung. Die Folgen zeichnen sich heute in Form einer Überlastung im Stadtkerngebiet ab, die eine Qualitätsminderung der Innenstadt in vieler Hinsicht zur Folge hat. Das Hauptproblem besteht in einem zu großen Verkehrsaufkommen durch die Verwirklichung der Grundfunktionen des städtischen Lebens, wie Wohnen, Arbeiten, Lernen, Versorgen und Erholen. Der motorisierte Individualverkehr (mIV) übernimmt hierbei die Mittlerfunktion. Die meisten Städte, mit ihren gedrängten Bauweisen können dieses erhöhte Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensieren. Aus diesem Grund müssen Restriktionsmaßnahmen ergriffen werden, um den Verkehrsinfarkt in den Städten Einhalt zu bieten. Hierbei ist darauf zu achten, daß die Funktion der Städte aufrecht erhalten wird. Aus diesem Grund muß eine Differenzierung des mIV erfolgen. Hier wurde der Begriff der qualifizierten Nachfrage eingeführt. Er ergibt sich aus der Forderung, nur soviel Stellplätze für den mIV zur Verfügung zu stellen, wie es zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Kerngebietes erforderlich ist. Danach müssen verschiedene Verkehrsarten unterschieden werden, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit wichtig sind:
Der Wirtschaftsverkehr ist unabdingbar für den Kernbereich. Ihm muß genügend Parkraum zur Verfügung gestellt werden.
Der Käufer- und Besucherverkehr muß ebenfalls aufrecht erhalten werden. Er ist jedoch nicht immer an die Benutzung des Pkws gebunden und sollte deshalb auf den öffentlichen Nahverkehr verlagert werden.
Der Berufsverkehr ist nur in Ausnahmefällen an die Notwendigkeit der Nutzung des Pkws gebunden und sollte vorwiegend durch den Personennahverkehr erfolgen.
Der Verkehr infolge des Wohnens ergibt sich aus den PKW-Beständen der Anwohner einer Stadt. Hier kann nur durch andere Maßnahmen versucht werden, das Verkehrsaufkommen zu senken.
Somit sind auch die Ziele einer vernünftigen Parkpolitik abgesteckt. Sie bestehen darin, durch entsprechende Maßnahmen die qualifizierte Nachfrage zu steuern, d.h. die selektive Bereitstellung von Parkraum der zur Funktionsfähigkeit des Stadtgebietes unbedingt notwendig ist.
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