Das Rechtsprechungsorgan (Sitz: Luxemburg) der EU stellt das oberste Gericht dar und kann von nationalen Gerichten, den Gemeinschaftsorganen, Privatpersonen und Unternehmen angerufen werden. Die Richter und Generalanwälte werden jeweils auf sechs Jahre ernannt. Der Gerichtshof kann nicht in die Verfahren nationaler Gerichte eingreifen, sondern nur über gemeinschaftsrechtliche Fragen entscheiden.
Die Aufgaben des Gerichtshofs:
Verfassungsgericht:
Entscheidung bei Streitigkeiten zwischen den EU-Organen und Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Gesetzen.
Verwaltungsgericht:
Überprüfung des Handelns der Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission.
Strafgericht:
Überprüfung der Bußgeldforderungen der Kommission.
Arbeits- und Sozialgericht:
Entscheidung bei Fragen in Sachen sozialer Sicherheit, Gleichberechtigung, usw.
Zivilgericht:
Urteil über die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Handels- und Zivilsachen.
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