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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Erklärung

Mögliche finanzpolitische folgen der verbreitung elektronischer währungen


1. Finanz
2. Reform

Erheblich wichtiger als die Spekulationen, welches System sich durchsetzen wird, ist die Frage nach der Beeinflussung der makroökonomischen Verhältnisse durch die flächendec¬kende Einführung des elektronischen Geldes. Bezeichnenderweise ist diese Thematik bislang weniger kommentiert worden, was Rilling 1995 folgendermaßen kritisierte:

\"Die Entwicklung von Cybercash als elektronischer Währung geschieht, ohne dass irgendeine Kontrollidee hinsichtlich Geldmenge, Konvertibilitätsprüfung u.ä. existiert.\"

Die mangelnde Beachtung dieser Fragen mag vor allem darin begründet liegen, daß die bevorstehende Einführung elektronischen Geldes die eingespielten finanziellen Regulations¬modi noch nicht gefährdet. Die meisten finanziellen Probleme werden sich erst stellen, wenn elektronisches Geld in so großem Umfang genutzt würde, daß es begänne, das Bargeld zu substituieren.

Beispielsweise ist ein wichtiger Regulationsmodus der Bundesbank (ebenso wie anderer Zentralbanken) die von ihr ausgeübte monetäre Steuerung. Kreditinstitute müssen sich bei der Bundesbank mit Bargeld eindecken und sind verpflichtet, Sichteinlagen, also Mindestre¬serven realen Geldes, vorzuhalten.

\"Mit ihrer Mindestreservepolitik und ihren Zinssätzen, die für die Kreditinstitute zur Refinanzierung maßgebend sind, steuert die Deutsche Bundesbank das kurzfristige Zinsniveau der gesamten Wirt¬schaft.\"

Elektronische Währungen wie z.B. ECash ersetzen nicht nur Bargeld (wie es das Kartengeld tut), sondern auch die Sichteinlagen . Bei einer weiten Verbreitung dieser Währungen und gleichzeitiger Substituierung des Bargeldes verlören die Steuerungsmittel der Zentralbanken an Bedeutung, was die Stabilität der Währungen bedrohen könnte . Dazu kommt, daß durch elektronisches Geld die Geldumlaufgeschwindigkeit um ein Vielfaches erhöht wird, was den traditionellen Überwachungsinstrumenten der Deutschen Bundesbank noch zusätz¬lich Wirkung nehmen würde .

Daß die Bundesbank bei Substitution des Bargeldes durch sein elektronisches Äquivalent ihren Seignorage-Gewinn und das Finanzministerium Münzsteuern in der Höhe von momen¬tan ca. einer halben Milliarde DM verlieren würden, sei nur am Rande erwähnt, da es ein relativ untergeordnetes Problem darstellt.

Ein weiteres Problem kann die Herausgabe elektronischer Währungen durch Nichtbanken sowie Banken, die keiner qualifizierten Aufsicht unterliegen, werden . Abgesehen von der sich eröffnenden Möglichkeit zur Geldwäsche und der Unterhöhlung des Notenmonopols der Zentralbanken könnte der Zusammenbruch eines bedeutenden Geldausgebers oder auch das durch geknackte Sicherheitssysteme gebrochene Vertrauen in elektronische Währungen zu einer Wirtschaftskrise führen: Die Herausgeber von Netzgeld könnten das Netzgeld von tausenden ihrer Kunden nicht in Bargeld wechseln, die Flucht der Nutzer in das - dann weitgehend aus dem Verkehr gezogene - Bargeld wäre kurzfristig nicht möglich .

Befürworter privater Währungen sehen in der Ausgabe von Ersatzgeld durch Privatunter¬nehmen weniger die oben beschriebene Gefahr, sondern eher eine Chance. Jon W. Matonis, Gründer des US-amerikanischen Institute for Monetary Freedom, nennt die Freiheit der Währungswahl gar als zehntes Merkmal, das digitales Geld tragen sollte:

\"The digital cash is denominated in market-determined, non-political monetary units. Alice and Bob should be able to issue non-political digital cash denominated in any defined unit which competes with governmental-unit digital cash.\"

Er projiziert, daß weltweit bekannte Firmen oder auch nur Marken wie z.B. Coca Cola oder American Express eigene weltweit gültige Ersatzwährungen auf den Markt bringen könn¬ten, die aufgrund des in die Marke gesetzten Vertrauens akzeptiert würden und vor allem in Ländern mit instabilen staatlichen Währungen diesen den Rang ablaufen könnten. Die Kräfte des Marktes würden letztlich dafür sorgen, daß die jeweilige Währung ihre Kursnotierung findet.

Zumindest in der BRD wird sich dieses Szenario in absehbarer Zeit jedoch nicht einstellen, da die voraussichtlich Mitte 1997 inkrafttretende 6. Kreditwesengesetznovelle die Ausgabe von Netzgeld nur Banken erlaubt , was den Interessen der Bundesbank entgegenkommt.

Letztlich stellt sich jedoch - wie auch bezüglich der Entschlüsselungsmöglichkeit für staatli¬che Stellen (vergleiche Abschnitt 4.1.2) - die Frage, ob nationale Regulierung aufgrund des internationalen Charakters des Internet auf Dauer wirkungsvoll bleiben kann. Das betrifft nicht nur die Steuerungspolitik nationaler Zentralbanken, die auch durch grenzüberschrei¬tende Finanzflüsse beeinflußt werden kann, sondern auch die Steuerpolitik: Wenn durch Kryptografie der anonyme digitale Geldverkehr über das Netz möglich ist, kann keine Steuerbehörde mehr kontrollieren, wer welche Guthaben wo hat. Dem Plazieren der eigenen Konten in Steueroasen läge nichts mehr im Wege: \"Es ist [...] nicht klar, wie im globalen Datennetz überhaupt Steuern erhoben werden können.\"

Die in diesem Abschnitt angesprochenen Probleme können im Rahmen dieser Arbeit leider nicht tiefergehend behandelt werden, da sie für die kurzfristige Weiterentwicklung der kommerziellen Nutzung des Internet nicht relevant sind und erst bei weiter Verbreitung elektronischer Währungen gewichtig werden würden.

 
 

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