Bei einer Wirtschaftskammerzugehörigen KEG sind alle persönlich haftenden Gesellschafter nach dem GSVG pflichtversichert, ebenso wie persönlich haftende Gesellschafter von Gesellschaften ohne Gewerbeschein, wenn das Jahreseinkommen der Gesellschafter einen gewissen Betrag übersteigt.
Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten) können ASVG- pflichtversichert sein, wenn sie mit der Gesellschaft ein Arbeitsverhältnis eingehen.
Ab dem Jahr 2000 werden Kommanditisten, die nach dem 30. Juni 1998 diese Funktion übernommen haben und die in der Gesellschaft tätig werden oder Dienstleistungen erbringen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versicherungspflichtig. Diese Regelung gilt sowohl bei Gesellschaften mit Gewerbeschein als auch bei jenen ohne Gewerbeschein.
Der Versicherungsumfang erfasst die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Eine Arbeitslosenversicherung ist für Selbständige nicht vorgesehen.
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