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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Aktiengesellschaft (ag)


1. Finanz
2. Reform

Die AG wird durch das Aktiengesetz aus dem Jahre 1965 geregelt.

• Grundkapital muß mind. S 963.000,-- (€ 70.000,--) betragen und ist in Aktien zerlegt
• Die Aktionäre sind Eigentümer dieser Aktien
• Haftung auf die Einlage beschränkt
• Kapitalbeteiligung ist von der Mitarbeit völlig getrennt
• Gewählte Vorstand führt und vertritt die AG

 
 

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