Die AG wird durch das Aktiengesetz aus dem Jahre 1965 geregelt.
• Grundkapital muß mind. S 963.000,-- (€ 70.000,--) betragen und ist in Aktien zerlegt
• Die Aktionäre sind Eigentümer dieser Aktien
• Haftung auf die Einlage beschränkt
• Kapitalbeteiligung ist von der Mitarbeit völlig getrennt
• Gewählte Vorstand führt und vertritt die AG