Novellierung der BV- G von 1920:
. Wahl des Bundespräsidenten durch das Volk (Direktwahl, vorher indirekt)
. Rechte des Bundespräsidenten: Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, Einberufung und Auflösung des Nationalrates, Oberbefehl über das Bundesheer, "Notverordnungsrecht"
(Übergang vom parlamentarischen zu einem mehr präsidialen System)
. Amtszeit beträgt 6 statt bisher 4 Jahre
1929 Weltwirtschaftskrise
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