Ist die Einkommenssteuer von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und beträgt einheitlich 34% des Gewinns. Sie wird jährlich im Voraus beim Betriebsstättenfinanzamt eingehoben.
Mindeststeuervorauszahlung: 25000 S für GmbH, 50000 S für AG, (für Neugründer im 1. Jahr 15000 S)