Er hat 222 Mitglieder, davon sind 12 Österreicher. Die Amtszeit ist 4 Jahre und es gibt 5 Plenarsitzungen jährlich. Der Ausschuß der Regionen ist die jüngste Institution der Europäischen Union. Er wurde eingesetzt, weil die Mitgliedstaaten zum einen ihre regionalen und lokalen Eigenheiten respektiert haben wollen und zum anderen an der Entwicklung und Durchführung der EU-Politik beteiligt werden wollen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union müssen jetzt die Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angehört werden, wenn es um Dinge geht, die sie direkt betreffen. Dabei ist vor Allem das Subsidiaritätsprinzip wichtig. Das im Unionsvertrag verankerte Subsidiaritätsprinzip besagt, daß Entscheidungen stets auf der niedrigstmöglichen Verwaltungsebene getroffen werden sollen. D.h. in größtmöglicher Nähe zum Bürger. Damit soll bürgerfernem Zentralismus entgegengewirkt werden. Die 222 Mitglieder des Ausschusses sind daher Ministerpräsidenten, Bürgermeister und Landräte und sind Vertreter regionaler und lokaler politischer Instanzen.
Die Arbeit des Ausschusses findet in acht ständigen Fachkommissionen und vier Unterausschüssen statt:
1. Regionalentwicklung, Wirtschaftsentwicklung
Unterausschuß: lokale und regionale Finanzen
2. Raumplanung, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Forstwirtschaft, Meer und Berggebiete
Unterausschuß: Fremdenverkehr, ländlicher Raum
3. Verkehr und Kommunikationsnetze
Unterausschuß: Telekommunikation
4. Städtepolitik
5. Raumordnung, Umwelt, Energie
6. Bildung, Ausbildung
7. Das Europa der Bürger, Forschung, Kultur, Jugend und Verbraucher
Unterausschuß: Jugend und Sport
8. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Sozialpolitik, Gesundheitswesen
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