Das Schiedsgericht der Wertpapierbörse, dessen Aufgabe in erster Linie die Sicherung der Erfüllung der an der Wertpapierbörse abgeschlossenen Geschäfte ist, besteht aus einem Kollegium von 25 Mitgliedern; 24 Schiedsrichter werden durch die Börsenmitglieder gewählt; einen Schiedsrichter entsendet die Interessensvertretung der Sensale (Maklerkammer bei der Wiener Börse).
Streitigkeiten aus Börsengeschäften müssen, wenn die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, vor dem Börsenschiedsgericht ausgetragen werden.
|