Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Markt für optionen und finanzterminkontrakte


1. Finanz
2. Reform

Durch das Börsegesetz 1989 wurden die Voraussetzungen für die Schaffung eines Marktes für Optionen und Finanzterminkontrakte gelegt. Im November 1989 wurde eine Studiengesellschaft zur Errichtung eines solchen Marktes gegründet und mit den Vorarbeiten betraut. Am 17. September 1990 beauftragte die Vollversammlung der Wiener Börsekammer die ÖTOB AG als zentrale Abwicklungsstelle gemäß §26 (3) Börsegesetz zu fungieren und erteilte gleichzeitig den Auftrag zum Aufbau eines voll computerisierten Handelssystems. Der Marktstart erfolgte am 4. Oktober 1991.

     Die ÖTOB AG fungiert als Abwicklungsstelle und betreibt das Handelssystem. Es werden Optionen auf Aktien und einen Aktienindex sowie Finanzterminkontrakte auf einen Aktienindex und eine synthetische Anleihe der Republik Österreich gehandelt

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Gesetzgebung und Rechtssprechung in der EU
indicator Zukunftsfähige Energieversorgung sicherstellen
indicator Pressefreiheit als Grundpfeiler der Demokratie
indicator Wer hat Anspruch auf eine Heilbehandlungsmaßnahme
indicator Grundsätzliches -
indicator WIRTSCHAFTLICHEN VORTEILE DURCH DEN EURO
indicator Höhe der Sozialversicherung:
indicator Rechtliche Möglichkeiten der Mitgliedstaaten bzw. Mitbewerber:
indicator Zielkonflikte
indicator Kieler Thesen (1977)


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution