Pressefreiheit bedeutet, dass freie, unabhängige und verschiedenartige Medien als Teil jeder funktionierenden Demokratie verstanden werden. Voraussetzung dafür ist die staatsferne und/oder private Organisationsform der Medien, ausreichende Vielfalt der Medien, die nicht in wenigen Händen konzentriert ist, und das Recht auf die freie Gründung von Journalisten-Gewerkschaften.
Seit 1948 ist das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit in Artikel 19 der allgemeinen Menschenrechte verankert. Hier heißt es:
"Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
Alle Mitglieder der UNO sind dazu verpflichtet, diese Grundsätze in ihrem Hoheitsgebiet einzuhalten.
Die Freiheit der Presse ist nötig, um die öffentliche Kontrolle der staatlichen Organe zu gewährleisten ("Alle Macht geht vom Volke aus") und die einzige Kommunikationsmöglichkeit zwischen Politik und Volk.
Das Einschränken der Pressefreiheit und Zensur würde demnach nicht nur Verletzung der Grundrechte des Menschen bedeuten, sondern auch die Verachtung und Ignoranz der Grundidee der Demokratie.
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