Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Grundsätzliches -


1. Finanz
2. Reform

Die Leistungen müssen rechtzeitig bekanntgegeben werden
Die Ausschreibungsunterlagen sind so auszuarbeiten, daß die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt
ist.
Die Ausschreibung muß so gestaltet sein, daß sich für keinen Bieter besondere Vorteile ergeben
(namentliche Aufführung bestimmter Erzeugnisse)
Die Leistung muß so beschrieben werden, daß sie in derselben Fassung sowohl für das Angabot als auch für
den Vertrag verwendbar sind.Die Ausschreibung muß alle Gesichtspunkte enthalten, die zur Beurteilung der

Angebote benötigt werden.
Die Ausschreibung muß alle vorgeschriebenen Positionen enthalten.
In der Ausschreibung sind Festlegungen über die Zulässigkeit von Teil- und/oder Alternativangeboten zu
treffen.
Es muß angeben werden, ob Arbeits- und/oder Bietergemeinschaften zulässig sind.
Bei Bedarf muß die Höhe des Vadiums festgelegt werden.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Eheliche Kinder
indicator Urheberrecht - AKM - Autoren, Komponisten und Musikverleger
indicator Anwohnerparkplätze
indicator Zweiter Weltkrieg und Wiederaufbau
indicator Das Außenverhältnis
indicator Formvorschriften
indicator Zwingendes und abdingbares Recht
indicator Paul Levi
indicator Under Queen Anne (James II´s younger daughter), Parliamentary
indicator Linksextremistische Parteien


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution