Tarifverträge unterscheidet nach folgenden Kriterien:
- Tarifvertragsparteien
Verbandstarifvertrag: Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband. Spitzenverbandstarifvertrag: Tarifvertrag, den Verbandsspitzen im Namen der angeschlossenenVerbände abschließen.
Firmenvertrag: Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber.
- Inhalt und Laufzeit(Gültigkeitsdauer)
Manteltarifvertrag: Regelt die Arbeitsbedingungen und läuft über mehrere Jahre.
Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag: regelt die Tarifgruppen und gilt mehrere Jahre.
Lohn- und Gehaltstarifvertrag: regelt Löhne und Gehälter in den einzelnen Tarifgruppen und läuft über 12 Monate.
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