Der Begriff \"nichttarifäres Handelshemmnis\" ist eine Übersetzung des englischen Ausdruckes \"non tariff trade barrier\" und beinhaltet als einfachste Definition alle Handelshemmnisse außer Zöllen. Um NTH\'s sinnvoll systematisieren zu können, muß der Begriff weiter abgegrenzt werden. In der Literatur findet sich jedoch keine einheitliche Definition. So definiert BALDWIN:
\"A nontariff trade-distorting policy is any measure (public or private) that causes internationally traded goods and services, ..., to be allocated in such a way as to reduce potential real world income\".
BALDWIN spricht in seiner weiten, allumfassenden Definition von nontariff distortions und nicht von nontariff barriers. Er schließt damit nicht nur handelshemmende Maßnahmen, sondern auch solche Maßnahmen in die Definition ein, die das Außenhandelsvolumen künstlich vergrößern, wie z.B. Exportsubventionen. Obwohl der Begriff trade-distortions (= Handelsverzerrungen) den hier diskutierten Sachverhalt besser beschreibt, hat sich der Ausdruck trade-barriers (= Hemmnisse) international eingebürgert, wenn auch mit einer Bedeutungserweiterung in die von BALDWIN propagierte Richtung. An BALDWINS Definition wurde von TIGGERS zurecht eine fehlende Operationalisierbarkeit bemängelt, da \"...neben statistischen Mängeln der Quantifizierung eines internationalen Allokationsoptimums die Schwierigkeit in der Bestimmung eines geeigneten Referenzzustandes liegt.\"
Andere Definitionen, wie die von HASENPFLUG, klammern handelsstörende Aktivitäten von privatwirtschaftlicher Seite gänzlich aus und sind somit enger in ihrer Definitionsbreite.
\"NTB sind alle nationalen Gesetze, Verwaltungsvorschriften und -praktiken, die neben Zöllen dazu beitragen, den Handel mit Gütern oder Diensten in Volumen, Güterzusammensetzung oder regionaler Ausrichtung zu verzerren.\"
Privatwirtschaftliche Eingriffe sind ein definitorischer Grenzbereich. Die z. B. im Zusammenhang mit dem amerikanisch- japanischen Handelskonflikt unter dem Stichwort \"market access and informal barriers to trade arising from the behaviour of competing suppliers\" viel diskutierten \"restrictive business practices\" werden von HASENPFLUG in Übereinstimmung mit QUAMBUSCH ausgeklammert. Die vollständige Ausgrenzung der Privatwirtschaft als Einflußträger würde allerdings ebenfalls den sogenannten Gefühlsprotektionismus (buy-national Appelle) ausklammern, welcher wiederum von QUAMBUSCH , OHLINGER und TIGGERS als NTH gesehen wird.
Für die folgende Systematisierung von NTH\'s wird deshalb im weiteren eine Definition in Anlehnung an TIGGERS zugrunde gelegt, für den \"...der Diskriminierungstatbestand, also die ungleiche Behandlung der Marktpartner sowie Verzerrung oder Forcierung des internationalen Handels in Volumen, Güterzusammensetzung und regionaler Ausrichtung im Vordergrund steht.\"
NTH\'s umfassen somit handelsverzerrende Eingriffe in den liberalen Außenhandel von sowohl staatlicher als auch privatwirtschaftlicher Seite, die ausländische Wirtschaftssubjekte gegenüber inländischen Wirtschaftssubjekten diskriminieren.
Abbildung 1, die mit einem Systematisierungsschema dem folgenden Abschnitt vorgreift, verdeutlicht den gewählten Definitionsumfang.
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