Die Europäischen Gemeinschaften handeln, wie alle internationalen Organisationen, durch ihre Organe. Aus diesen Rechtshandlungen lassen sich zwei spezifische Gruppen herausheben: die Rechtssetzungsakte und die Rechtsprechungsakte. Zu ersteren sin hauptsächlich Rat und Kommission (unter gelegentlicher Mitwirkung anderer Organe, insbes. des Parlaments), zu letzteren ist der Gerichtshof (einschließlich des Gerichts) berufen.
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