Die Aufgaben der Kriminalpolizei in Katastrophenfällen und bei ähnlichen Schadensereignissen sind insbesondere:
- Aufnahme des Katastrophenbefundes und Ermittlung der Katastrophenursache, soweit nicht andere Behörden dafür zuständig sind (z.B. Luftfahrtbundesamt bei Luftfahrtunfällen).
- Einleitung von Todesmitteilungsverfahren
- Bergung und Auswertung des Streugutes, soweit es für die Beweissicherung und Ursachenforschung sowie für die Gewinnung von Erkenntnissen über betroffene Personen von Bedeutung sein kann.
- Identifizierung von Toten und unbekannten hilflosen Personen und Bearbeitung von Vermißtenmeldungen im Zusammenwirken mit der Personenauskunftsstelle und der Katastrophenschutzleitung.
- Einleitung von Ermittlungsverfahren bei Verdacht des Vorliegens von Straftaten im Zusammenhang mit dem Katastrophenereignis.
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