Das Recht auf Arbeit gehört zu den wesentlichen Elementen der modernen Industriegesellschaft, Ausgewogene und gerechte arbeitsrechtliche Bestimmungen sind Grundlage sozialer Sicherheit und sozialen Friedens. Der Arbeitnehmerschutz hat sich aus den Arbeitsbedingungen des 19. Jahrhundert heraus entwickelt und wurde im Jahre 1891 als Gesetz gefaßt. Inhaltlich befaßte es sich mit Frauen-, Nacht- und Kinderarbeit. Außerdem schrieb es die Arbeitszeit in den Fabriken, Bergwerken, Werften und Werkstätten fest und brachte die Sonntagsruhe. Schon damals forderte der Reichstag eine zusammenfassende Regelung des Arbeitsrechts. Zahlreiche Versuche, ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, sind in diesem Jahrhundert gescheitert, zuletzt 1977. Deshalb ist das Arbeitsrecht immer noch in zahlreichen Einzelgesetzen und in zahllosen Gerichtsurteilen verstreut.
Der im 19. und 20. Jahrhundert entwickelte Arbeitsschutz läßt sich untergliedern in den technischen und den sozialen Arbeitsschutz.
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