-Beschränkung der Haftung
dies ist der Grund, warum heute häufig Personengesellschaften in GesmbH´s umgewandelt werden. In diesen Fällen haben die Gesellschafter meist umfangreiche oder alle Kontrollrechte, da sie sich selbst zu Geschäftsführern bestellen. Das heißt, Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden häufig wie eine OHG geführt, jedoch wird die Form der Gesellschaft mbH wegen der Haftungsbeschränkung gewählt.
-Kleine Gesellschaften haben keine Prüfungspflicht
Sie müssen nur Ihre Bilanzen zum Firmenbuch einreichen. Alle übrigen Gesellschaften mbH sind prüfungspflichtig und müssen ihren Jahresabschluss zum Firmenbuch einreichen. Publikationen in städtischen Zeitungen sind dabei nicht vorgesehen.
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