Die Vorschriften über staatliche Beihilfen betreffen lediglich Maßnahmen, die einen Transfer staatlicher Mittel beinhalten (einschließlich nationaler, regionaler und lokaler Haushaltsmittel, Mittel öffentlicher Banken und Stiftungen).
Im übrigen müssen staatliche Beihilfen nicht unbedingt vom Staat selbst gewährt werden. Sie können auch von einer vom Staat beauftragten privaten oder öffentlichen Einrichtung gewährt werden. Dies trifft z.B. zu, wenn einer Privatbank die Verantwortung für die Verwaltung einer staatlich geförderten Beihilferegelung übertragen wird.
Finanzielle Mittel, die Beihilfen darstellen, können auf verschiedene Weise übertragen werden, nämlich nicht nur in Form von Zuschüssen oder Zinsvergünstigungen, sondern auch in Form von Bürgschaften, beschleunigten Abschreibungen, Kapitalzuführungen usw.
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