4.1. Erwerb der Mitgliedschaftr /
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Staaten, die nicht Gründungsmitglieder sind, können unter folgenden Bedingungen Mitglied der UN werden: Sie müssen friedliebend sein, die Verpflichtungen der Charta übernehmen und nach dem Urteil der Organisation fähig und willens sein, diese Verpflichtungen zu erfüllen. Die Regierungsform eines Staates bleibt unberücksichtigt.
4.2. Verlust der Mitgliedschaft
Ein Mitglied der Vereinten Nationen kann aus der Weltorganisation austreten, suspendiert werden, sein Stimmrecht verlieren oder ausgeschlossen werden. Suspension und Verlust des Stimmrechts werden z.B. bei eklatanten Rückständen der Beitragszahlungen verhängt, ausgeschlossen werden kann ein Mitglied, wenn es die Grundsätze der UN-Charta beharrlich verletzt.
4.3. Nichtmitglieder
Derzeit zählen die Vereinten Nationen insgesamt 185 Mitglieder.
Die einzigen Staaten der Welt, die der UNO nicht angehören sind:
- die Schweiz
- der Heilige Stuhl
- die Republik China (Taiwan)
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