TARIFVERTRAG
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, in dem einheitliche Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer ganzer Wirtschaftszweige festgelegt werden. Beispiel: Metallindustrie, Bauindustrie, Fleischerhandwerk.
Tarifverträge werden von den Tarifpartner abgeschlossen. Dies sind auf der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften und auf der Unternehmerseite die Arbeitgeberverbände. Die Vertragsparteien nennt man auch Sozialpartner.
ARBEITGEBERVERBÄNDE
In Fachverbänden organisieren sich Arbeitgeber gleicher Wirtschaftszweige. So gibt es für jede Branche den entsprechenden Arbeitgeberverband wie zum Beispiel den Verband der Metallindustrie. Insgesamt sind es 55 Fachverbände, die in der BRD bei Tarifverhandlungen auftreten. Eine Interessenvertretung der Arbeitgeber ist auf allen Eben notwendig. Deshalb schließen sie sich zu Orts- und Bezirksverbänden zusammen, diese vereinigen sich in den einzelnen Bundesländern zu Landesverbänden. Die Dachorganisation ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Im Handwerk werden die Aufgaben der Arbeitgeberverbände von den Landesinnungsverbänden wahrgenommen.
GRUNDSÄTZE UND TARIFVERTRAGSPARTEIEN
In Deutschland handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich untereinander aus. Der Staat darf sich nicht einmischen
Für Tarifverhandlungen gilt der Grundgesetz der Tarifautonomíe: Die Tarifpartner sind unabhängig vom Staat und haben das Recht selbstständig Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen.
Grundsätzlich gelten die ausgehandelten Tarifverträge nur für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die den Tarifvertragsparteien angehören. Folglich muss der Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft sein und der Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband angehören. Andernfalls hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf dir Regelungen des Tarifvertrages.
Durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung können jedoch Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien für allgemein verbindlich erklärt werden. Diese binden dann auch diejenigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht den Vertragschließenden Parteien angehören, die also nicht im Arbeitgeberverband oder in der Gewerkschaft sind.
Die Arbeitsbedingungen des Einzelarbeitsvertrages können gegenüber dem Tarifvertrag nur verbessert, niemals jedoch verschlechtert werden. So kann z. B. übertariflicher Jahresurlaub gewährt werden, untertariflicher allerdings nicht. Dies wird als die Unabdingbarkeit des Tarifvertrages bezeichnet.
Während der Laufzeit eines Tarifvertrages gilt dir Friedenspflicht, d. h. es dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung durchgeführt werden.
Man unterscheidet generell drei Arten von Tarifverträgen:
WAS REGELN DIE RATUFVERTRÄGE
Die Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse. Hierzu gehören z.B.: Lohn, Gehalt und die Ausbildungsvergütung, sowie die wöchentliche Arbeitszeit und noch viele andere Dinge.
TARIFAUTONOMIE
GELTUNGSBEREICH VON TARIFVERTRÄGE
1-FACHLICHER= Branche, Medien, Handwerk
2- INHALTLICHER
LOHN- UND GEHALSTARIFVERTRAG
Er enthält die Lohn- bzw. Gehaltshöhe oder genauer gesagt die Höhe der einzelnen
Lohn- oder Gehaltsgruppen. Deren Einteilung erfolgt nach Arbeitsschwierigkeit und
Vorbildung. Die Laufzeit von Lohn- und Gehaltstariverträgen beträgt normalerweise ein
Jahr. Ausgangslohn bei Tarifverhandlungen ist der Ecklohn, der Normalstundenlohn
eines Facharbeiters in einer bestimmten Lohngruppe. Die Lohnsätze der anderen
Lohngruppen ergeben sich ja nach Anforderung des Arbeitsplatzes aus prozentualen Zu-
oder Abschlägen.
MANTELTARIFVERTRAG
Für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie.
Regelt die Arbeitsbedingungen und läuft über mehrere Jahre
Inhalt 1 Geltungsbereich, 2 Einstellung und Probezeit, 3 Arbeitsplatz, Arbeitslauf und
Arbeitsumgebung, 4 Kündigung, 5 Zeugnis, 6 Alterssicherung, 7 Regelmäßige
Arbeitzeit, 8 Abweichende Arbeitszeit, 9 Zuschlagspflichtige Arbeit, 10 Höhe der
Zuschläge.
MANTEL- ODERRAHMENTARIFVRTRAG
Er enthält Regelungen, die für längere Zeit 3 bis 5 Jahre gelten, Inhalte sind Arbeitszeit,
Urlaub, Kündigung, Arbeitsbedingungen, Mehrheit usw.
LOHN- UND GEHALSTRAHMENTARIFVERTRÄGE
Die Lohn- und Gehaltstarifverträge werden durch Lohnrahmentarifverträge bzw.
Gehaltsrahmentarifvertrag ergänzt. Sie regeln Bereiche der Entlohnung, die länger
unverändert bleiben. Dazu gehören die Tarifgruppen, die Zuordnung bestimmter
Tätigkeit zu bestimmten Tarifgruppen oder die Grundsätze der Arbeitsbewertung. Die
Laufzeit von Lohn- bzw. Gehaltsrahmentarifverträgen beträgt normalerweise mehre
Jahre.
Durch diese Aufspaltung in zwei bzw. 3 Tarifvertragsarten wird erreicht, dass bei der
jährlichen Lohnerhöhung die für längere Zeit geltenden Bestimmungen im
Manteltarifvertrag nicht jedes Mal neu beschlossen werden müssen. Dies wäre der Fall,
wenn alle Regelungen in nur einem Tarifvertrag enthalten wären.
Inhalt
Einteilung in Tarifgruppen, Zuordnung von Tätigkeiten zu den Tarifgruppen, Grundsätze
der Arbeitsbewertung.
3 - Räumlicher Geltungsbereich
- Flächentarifvertrag, Firmentarifvertrag
4 - Zeitlicher Geltungsbereich
3 BEDEUTUNG VON TARIFVETRÄGEN
TARIFVERTRÄGE
- vereinfachen den Abschluss von Arbeitsverträgen, schaffen mehr Gerechtigkeit durch die Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmer, tragen dazu bei, den Arbeitsfrieden in den Betrieben zu sichern, sorgen für mehr Chancengleichheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, begrenzen die Macht der Arbeitgeber. Die Schutzfunktion gilt nur für Arbeitnehmer, Die Friedensfunktion ( Produktionssicherheit ) nur für Arbeitgeber und Ordnungsfunktion (Kostenkalkulation).
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