Die Parteien haben im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Stellung : Als einzige Organisation, in der sich Bürger zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen zusammenschließen können, werden sie im Grundgesetz hervorgehoben .
In Art. 21(1) wird ihnen die Aufgabe zugewiesen, " bei der politischen Willensbildung
des Volkes " mitzuwirken . Das heißt im einzelnen :
Parteien sind Organisationen, mit denen Bürger ihre Interessen aussprechen und an der Gestaltung des politischen Lebens teilnehmen .
Sie sollen Probleme, die politisch gelöst werden müssen, in der Gesellschaft feststellen und öffentlich darstellen und Lösungen dafür vorschlagen . Dabei treten sie mit den anderen Parteien in Wettbewerb .
Über ihre Mitglieder hinaus werben sie für ihre politischen Programme, besonders vor Wahlen, in denen sie die Grundzüge ihrer Politik darstellen .
Parteien beteiligen sich an der politischen Willensbildung, um politische Macht ausüben zu können . Zu diesem Zweck schlagen sie der Öffentlichkeit Kandidaten für die Wahlen zum Europäischen Parlament, im Bund, den Ländern und den Gemeinden vor .
Damit sind die Parteien entscheidend bei der Auswahl der politischen Führungselite auf den unterschiedlichen Ebenen des politische Systems beteiligt .
Ziel einer Partei oder einer Gruppe verwandter Parteien ist es, die Mehrheit im Parlament zu erhalten und damit den politisch beherrschenden Einfluß zu gewinnen .
Ihre Gegner im Parlament sind dann die im Wahlkampf unterlegenen Oppositionsparteien . Das Wechselspiel der Parteien ist eine der Grundvoraussetzungen des modernen Verfassungslebens, besonders des parlamentarischen Systems .
Die Parteien sind bestrebt, durch Beeinflussung der öffentlichen Meinung,
durch Gewinnung neuer Anhänger (Propaganda) und durch Verfechtung ihrer Ziele in den Parlamenten und anderen öffentlichen Körperschaften ihre Zwecke zu erreichen .
Die nötigen Mittel werden durch Beiträge und Spenden der Mitglieder und sympathisierender Kreise aufgebracht, manchmal auch erzwungen . Dazu gibt es in der Bundesrepublik
Deutschland auch staatliche Zuschüsse zu den Wahlkampfkosten der Parteien.
Die einheitliche und möglichst wirkungsvolle Leistung der Partei zu sichern ist vor allem eine Frage der Parteidisziplin, was eine Frage der inneren Geschlossenheit ist, die nicht selten auch durch äußerliche Mittel (z.B. Fraktionszwang) gesichert wird. Abweichungen von der Parteilinie können zum Ausschluß aus der Partei führen.
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