Beweismittel werden nach Personal- und Sachbeweisen unterschieden.
Zu den Personalbeweisen zählen:
- Sachverständiger
- Zeuge
- Beschuldigter/Angeklagter
Beweismittel des Personalbeweises ist der Mensch.
Der Sach- und Personalbeweis hat folgende kriminalistische Beweisziele:
- den Verdacht einer Straftat begründen oder ausschließen
- die Ursachen, den Ablauf und die Wirkungen eines kriminalistisch relevanten Geschehens feststellen
- unbekannte Täter ermitteln
- Beschuldigte entlasten und überführen
Der Sachbeweis ist ein objektiver Beweis. Er ist deshalb prinzipiell sicherer als der subjektive Personalbeweis.
Ergibt sich der Beweis unmittelbar aus einer beweiserheblichen Tatsache, liegt ein direkter Beweis vor.
Einige Sachbeweise sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt:
- Blutspuren
- Augenschein
- Urkunde/n
- Körperflüssigkeiten (z.B. Sperma)
- Fingerabdruckspuren
- Schmutzspuren (am Opfer, Werkzeug, Tatort; z.B. Fingernagelschmutz)
- Kratz- und Beißspuren
- Kampfspuren
- Schmauchspuren (an der Schußhand)
- Werkzeugspuren
- Immaterielle Spuren (Abstrahlung der Wärme eines KFZ)
- Haarspuren
- Handflächenabdrücke
- Lichtbild/er
- Materialspur/en oder Substanzspur/en
- Formspur/en (z.B. Schuhein- oder abdruck)
- Situationsspur/en (z.B. Fährte/Gangbild von Fußspuren)
- Ab- oder Eindruckspur/en
- Sachspuren (z.B. ein Fahrschein)
- Gleitspuren
- Schnittspuren (durch Messer, Hobel, etc.)
- Zwickspuren (durch Zangen, Scheren, etc.)
- Bohr- und Sägespuren
- Paßstücke (Auseinanderreißen/-brechen eines Gegenstandes)
- Glasbrüche
- Fabrikationsnummern/Kennzeichen
- Farb- oder Lackspuren
- Mikrospuren
- Etc.
Im Allgemeinen werden Spuren gesichert durch:
- Beschreiben
- Messen
- Zeichnen
- Fotografieren
- Sichern (im Original)
- Abformen
- Folienabzug
- Probeentnahme
Erkennungsdienstliche (Ed) Sammlungen und Dateien werden beim BKA und bei den LKÄ zur Identifizierung oder Unterscheidung von Personen, Spurenverursachern und Toten sowie zur Feststellung von Tatzusammenhängen geführt.
Das BKA sammelt und speichert Unterlagen und Daten von
- Papillarlinienbildern,
- Personenabbildungen,
- Personenbeschreibungen,
- Personenfeststellungsergebnissen,
- Tonaufnahmen,
- Handschriften,
- Waffen-, Geschoß- und Munitionssammlungen,
- Auswertungsergebnisse von
- Gebißbefunden,
- Röntgenaufnahmen,
- Blut-, Haar- und Speicheluntersuchungen sowie von
- anderen für die Identifizierung geeigneten Verhaltensmerkmalen, Gegenständen und Informationen.
Die LKÄmter sammeln und speichern Unterlagen und Daten von
- Fingerabdrücken,
- Handflächenabdrücken,
- Daktyloskopischen Tatortspuren sowie ggf. von
- Personenabbildungen,
- Personenbeschreibungen,
- Handschriften und
- Personenfeststellungsergebnissen.
Schließlich verfügen das BKA und dessen LKÄ über eine aus sechs Fachgruppen bestehende Abteilung "Kriminaltechnik":
Physik,
Chemie,
Biologie,
Urkunden,
Schrift, Sprache, Stimme und
Schußwaffen- und Werkzeugspuren.
Darunter ist die Fachabteilung: Gerichtsmedizin eines der wichtigsten Bereiche für Delikte am Menschen bzw. für Leichenfunde.
Polizeifremde Untersuchungsstellen können sein:
- Chem. Untersuchungsämter (Blutankoholkonz. und Nahrungsmittelverunreinigungen)
- Röntgenabteilungen
- Universitätskliniken (Pathologische Untersuchungen und DNS-Analyse)
- Ämter für Wasserwirtschaft und Abfallbeseitigung (Wasser- und Bodenanalysen)
Da bei der Inanspruchnahme dieser Untersuchungsstellen Kosten anfallen, ist stets die Zustimmung der Staatsanwaltschaft einzuholen.
Die Durchführung des Personenfeststellungsverfahrens (PFV) kommt in Betracht bei
- Verdacht falscher Personalienangabe,
- Personalienverweigerung,
- Zweifel an der Richtigkeit der Ausweispapiere oder
- Ausweislosigkeit.
Indizien und Arbeitsmethoden zur Entfernung von Fabrikationsnummern/Einstanzungen/Plaketten/etc.
Erkennungsmarken können unerkennbar gemacht werden durch Feilen, Meißeln, Bohren, Sägen, Schleifen, Kratzen, Löten, Schweißen, Zerschlagen oder durch Entfernen des zeichentragenden Teils und Einsetzen eines neuen Teils. Die Originalkennung kann entfernt, ergänzt oder verfälscht werden.
Daktyloskopie
Die Daktyloskopie umfasst das gesamte Papillar-Abdruckverfahren. Die Beweiskraft beruht auf den Grundsätzen der Einmaligkeit, der Unveränderlichkeit und der Klassifizierbarkeit von Papillarleistenbildern auf den Fingern, Zehen, Hand- und Fußflächen. Die Papillarleistenbilder (charakteristischer Hautleistenverlauf) können als Abdrücke aufgenommen oder als Spuren gesichert werden.
Das Blut
Die Blutkörperchenmerkmale, im Volksmund auch Blutgruppen genannt, waren nach acht verschiedenen Systemen zu bestimmen. Das bekannteste dieser Systeme ist das A-B-Null-System.
Mit abnehmender Häufigkeit wird die Wahrscheinlichkeit der Täterschaft größer, jedoch ist eine individuelle Zuordnung nicht möglich.
Der große Durchbruch wurde der sogenannte "genetische Fingerabdruck." Im Ergebnis ist dies mit der Einmaligkeit des Fingerabdrucks zu vergleichen. Tatsächlich heißt die Methode jedoch DNA-Analyse, wobei DNA die Erbinformation von Lebewesen ist.
Die Gen-Informationen sind in allen Körperausscheidungen, den Zellen, Haaren oder Fingernägeln feststellbar. Die Wahrscheinlichkeit, zwei Menschen mit dem gleichen Muster anzutreffen, wird mit 1:5 Mrd. angenommen. Die Zulässigkeit dieses Beweismittels ist bereits höchstrichterlich anerkannt.
Schuhabdrücke
Die Schuhgröße kann durch einer einfachen Formel aus der Länge der Schuhsohle berechnet werden:
Gr. (±1) = Lx3 -1
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Muss man einer mittelbaren Tatsache, einem Indiz, erst auf eine unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache geschlossen werden, spricht man vom indirekten Beweis, der in der Fachsprache als Indizienbeweis oder auch als Anzeichenbeweis bezeichnet wird.
Während der Tatortbefundaufnahme am Tatort verwickelt sich der Geschädigte bei den Fragen des Beamten nach Art und Wert der gestohlenen Sachen in Widersprüche. Das Verhalten des Geschädigten ist außergewöhnlich; es weicht vom "Normalen" ab. Es liegt demnach ein Verdachtsindiz vor.
Alibibeweis
Eine besondere Art des Beweises ist der Alibibeweis. Unter dem Begriff versteht man den Nachweis der persönlichen Abwesenheit vom Tatort zur Tatzeit der Straftat.
Das Erbringen des Alibibeweises ist für den Beschuldigten keine Pflicht, sondern nur eine Verteidigungsmöglichkeit.
Der Alibibeweis kann folgendermaßen geprüft werden:
Erst wird der Verdächtige vernommen, anschließend das Alibi selber. Stimmen beide zur Orts-, Zeit- und Handlungsangaben überein, ist der Beweis gesichert.
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